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MEDIEN/451: Rundfunkbeitrag - Weg frei für wichtige Reformen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Dezember 2018

Weg frei für wichtige Reformen


Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des deutschen Rundfunkbeitrags erklärt Tabea Rößner MdB:

Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter bestätigten, dass die Umstellung auf das System des Rundfunkbeitrags im Wesentlichen darauf abzielte, den "technologischen Entwicklungen" hinsichtlich des Empfangs der öffentlich-rechtlichen Programme zu vereinfachen. Das ist richtig: Das Konzept zum Rundfunkbeitrag war eine überfällige und zeitgemäße Antwort auf die rasante Entwicklung unserer heutigen Empfangsmöglichkeiten durch Smartphones, Tablets und PCs und hat die jahrelange lästige Schnüffelei in Wohnungen abgelöst. Zudem dürfen die Sender laut EuGH säumige Zahlungen auch selbst eintreiben. Damit steht fest: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß und europarechtskonform.

Es ist gut, dass nun endlich Rechtssicherheit herrscht. Bevor nun aber über Indexierungsmodelle nachgedacht wird, sollte man sich der drängenden Frage widmen, wie das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem reformiert werden sollte. Dazu gehört zuvorderst die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Auftrag in unserer heutigen Online-Welt überhaupt aussieht - und wie er erfüllt werden kann. Die Reformen dafür werden stattdessen seit Jahren verschleppt und halten sich mit politischen Nebenkämpfen auf.

Wir sollten die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade in diesen unübersichtlichen und schwierigen Zeiten, angesichts von Desinformation und Postfaktizismus, dabei besonders vor Augen haben. Denn von der unabhängigen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender profitiert unsere Gesellschaft als Ganzes und macht eine freie und unbeeinflusste Informationsbildung der Bürgerinnen und Bürger erst möglich.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Dezember 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2018

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