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MEDIEN/356: Leistungsschutzrecht - Keine Antwort ist auch eine Antwort


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Juli 2014

Leistungsschutzrecht: Keine Antwort ist auch eine Antwort



Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien:

Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer "ergebnisoffenen". Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn "hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen". Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.

In der spärlichen Antwort auf unsere Kleine Anfrage wird deutlich, dass die Bundesregierung die Unklarheiten im Gesetz als gegeben ansieht. Sie schreibt, dass bei "Streitigkeiten, inwieweit im konkreten Einzelfall relevante Nutzungshandlungen vorgenommen werden, letztendlich die ordentlichen Gerichte entscheiden." Das bedeutet: Das Gesetz ist zwar unpräzise und neue innovative Dienstleister, die Suchmaschinen auf den Markt bringen könnten, wissen nicht, was sie anzeigen dürfen und was nicht - aber die Bundesregierung wird sich darum nicht kümmern. Die Gerichte werden die Arbeit übernehmen und in einem Rechtsstreit durch diverse Instanzen entscheiden müssen. Das wird Jahre dauern. Eine aussagekräftige Evaluierung ist in dieser Zeit kaum möglich. Deshalb sollte man sich aber auch mit etwaigen Äußerungen über eine Verschärfung des Leistungsschutzrechts besser zurückhalten. Alles andere ist bloße Klientelpolitik.

Völlig unklar bleibt zudem, wie die stets angekündigte Beteiligung der Urheberinnen und Urheber an den Einnahmen der Verlage ausgestaltet werden soll. Ebenso, wer das Geld mit welchem Apparat später an die Urheberinnen und Urheber verteilen soll. Auch hierauf hat die Bundesregierung keine Antwort.

Hintergrund:
Die Verlage hatten das Leistungsschutzrecht gewollt, um von Google & Co. Geld zu bekommen, wenn Suchmaschinen Inhalte aus Presseartikeln anzeigen. Die Verlage haben dieses Gesetz noch von der schwarz-gelben Koalition bekommen. Die SPD hat es im Wahlkampf verteufelt, jetzt aber hat zumindest der Justizminister die Rhetorik verändert.

Die kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/020/1802058.pdf

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Juli 2014, Nr. 0558-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2014