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MEDIEN/273: Die Informationsfreiheit muss im Grundgesetz verankert werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. April 2012

Die Informationsfreiheit muss im Grundgesetz verankert werden



Zum heute vorgestellten Tätigkeitsbericht von Peter Schaar zur Informationsfreiheit erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik:

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die Richtung stimmt und die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden immer stärker genutzt.

Die Bürgerinnen und Bürger erheben mehr denn je Anspruch auf umfassende Information und weitgehende Mitgestaltung in Entscheidungsprozessen. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets und moderner Kommunikationsmittel hierfür genutzt werden. Deshalb müssen weitere Reformen des IFG dringend vorangebracht werden. Leider werden diese von Schwarz-Gelb planmäßig verschleppt.

Der Bundesinformationsbeauftragte bestätigt die Grundlinien und Forderungen unserer Informationsfreiheitspolitik. Wir brauchen insbesondere die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues IFG, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten.

Wir lassen nicht locker: Den zusätzlich in Kürze zu erwartenden Evaluierungsbericht zum IFG werden wir nutzen, um weitere konkrete Vorschläge für mehr Informationsfreiheit und Open Data vorzulegen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. April 2012, Nr. 0360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2012