Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


INNEN/3037: Pilotprojekt zur Gesichtserkennung muss abgebrochen werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. August 2017

Pilotprojekt zur Gesichtserkennung muss abgebrochen werden


Zum Besuch von Bundesinnenminister Thomas de Maizière beim Pilotprojekt zur Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Das Pilotprojekt zur Videoüberwachung mit Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz ist nichts anderes als ein rechtlich hochproblematisches Wahlkampfmanöver des Innenministers zulasten von Bürgerrechten. Dass nunmehr offenbar mehr Daten gesammelt werden, als abgesprochen war, macht dies nur noch deutlicher. Die uralte Norm des § 27 BPolG bietet rechtlich und inhaltlich keine ausreichende Grundlage für das Projekt, weil sie den Einsatz dieser modernen Technik zur Gesichtserkennung nicht trägt. Die Einwilligungserklärung der Testpersonen ist unzureichend, da es ihr an Transparenz darüber fehlt, welche Software mit welchen Möglichkeiten ihre Daten aufzeichnet und sie folglich auch die Dimension ihrer Einwilligung nicht einschätzen können. Das massenhafte Erfassen aller Menschen, die im öffentlichen Raum unterwegs sind, um diese Daten dann abzugleichen, ist ein tiefer Einschnitt in die Grundrechte. So einen Feldversuch kann man nicht einfach ohne ausreichende wissenschaftliche Vorbereitung und ohne Gesetzesgrundlage durchführen. Das Pilotprojekt am Bahnhof Südkreuz muss abgebrochen werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 24. August 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang