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INNEN/3031: Auskunft über Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Juli 2017

Bundesregierung soll parlamentarische Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Bundesregierung habe Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat teilweise zu Unrecht verweigert, erklärt Hans-Christian Ströbele MdB:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für den Parlamentarismus. Die Bundesregierung muss diesen Beschluss rasch beherzigen, bei künftigen Fragen praktizieren und ihre bisher eingerissene, nun für rechtswidrig erklärte Heimlichtuerei ändern. Insbesondere erwarten wir, dass die Bundesregierung nun umgehend die bisher verschwiegenen Antworten zum Oktoberfestattentat erteilt, welche Hinweise auf einen dort geplanten Anschlag ihr und den Länderbehörden schon vorher vorlagen und was sie über den mutmaßlichen V-Mann Lembke weiß.

Zur Antwortpflicht der Bundesregierung über die Kooperation von Sicherheitsbehörden mit V-Leuten hätte ich mir vom Bundesverfassungsgericht allerdings striktere Vorgaben gewünscht, die eine wirksame parlamentarische Kontrolle dieses Bereichs ermöglichen. Die Bundesregierung muss aber in Zukunft sorgfältig begründen, warum sie Auskünfte verweigert und kann diese nicht auf ewig verwehren.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juli 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2017

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