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INNEN/2958: Bundesdatenschutzbeauftragte muss angemessen gestärkt werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. September 2016

Bundesdatenschutzbeauftragte muss angemessen gestärkt werden!


Zur Beratung des Etatentwurfes für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, erklären Anja Hajduk, Mitglied im Haushaltsauschuss, und Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Einer effektiven Datenschutzaufsicht kommt im digitalen Zeitalter eine Schlüsselrolle zu. Die Bundesdatenbeauftragte wurde in diesem Jahr endlich unabhängig gestellt. Dieser Schritt, für den wir uns lange eingesetzt haben, war überfällig. Gleichzeitig ergeben sich hierdurch zusätzliche Aufgaben.

Gerade in Zeiten, in denen die schwarz-rote Bundesregierung für erhebliche personelle Aufstockung bei den Sicherheitsbehörden sorgt, muss die Behörde in die Lage versetzt werden, ihrer verfassungsrechtlich vorgesehenen Aufsichtsfunktion gerecht werden zu können. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt und ausdrücklich hingewiesen, zuletzt beim BKA-Urteil.

Ihre Schlüsselrolle bei der Aufsicht über die Sicherheitsbehörden, aber auch bei der Kontrolle einer zunehmend datenbasierter Wirtschaft, kann die Datenschutzbeauftragte nur effektiv erfüllen, wenn sie über entsprechendes Personal verfügt. Auf die Bundesbeauftragte und ihre Behörde kommen im Zuge der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung zahlreiche neue Aufgaben zu.

Um sicherzustellen, dass die Bundesbeauftragte auch künftig in der Lage ist, unsere Grundrechte effektiv zu schützen, haben wir im Haushaltsausschuss jeweils 100 zusätzliche Stellen für 2017 und 2018 beantragt. Dass die Koalitionsfraktionen dieser Stellenaufstockung, die den stark gestiegenen Anforderungen angemessen Rechnung getragen und die Bundesbehörde fit für die vor sie liegenden Aufgaben gemacht hätte, eine Absage erteilt hat, zeigt, dass man die Notwendigkeit eines effektiven Grundrechtsschutzes in der digitalen Welt offenbar noch immer nicht erkannt hat.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. September 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2016

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