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INNEN/2923: In der Integrationspolitik bleibt Prometheus gefesselt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Mai 2016

In der Integrationspolitik bleibt Prometheus gefesselt


Zum Integrationsgesetz, das das Kabinett heute in Meseberg beschlossen hat, erklären Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik, und Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Die Koalition verpasst erneut die Gelegenheit, den integrationspolitischen Prometheus zu entfesseln und verzettelt sich im Klein-Klein. Einiges im Integrationsgesetz weist zwar in die richtige Richtung, den großen Wurf sucht man hier jedoch vergeblich.

Es ist ein einmaliger Vorgang, dass in dem Integrationsgesetz über Nacht Regelungen zum Asylrecht auftauchen, zu denen weder die Länder noch die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Die Koalition hat sich offenbar bemüht, die restriktiven Regelungen der Asylverfahrensrichtlinie herauszupicken und umzusetzen. Die Schutzgarantien für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge und andere fortschrittliche Vorgaben der Aufnahmerichtlinie ignoriert sie weiterhin. Mit dieser Taktik führt die Bundesregierung das Konzept der sicheren Drittstaaten durch die Hintertür ein und droht damit, unzählige Asylsuchende schutzlos zu stellen.

Der Gesetzentwurf verkennt, dass Flüchtlinge in einer anderen Situation sind, als andere Migrantinnen und Migranten, weil sie schutzbedürftig sind. Die Verfestigung ihres Aufenthalts sollte daher eben nicht von ökonomischen Erwägungen abhängen. Statt für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Deutschkenntnisse auf Hochschulniveau zu fordern, sollten wir die Einbürgerung erleichtern.

Eine Wohnsitzauflage von drei Jahren für anerkannte Flüchtlinge ist kontraproduktiv, das sagen selbst die Arbeitsmarktforscher der Bundesagentur für Arbeit. Sie erschwert den Zugang zum Arbeitsmarkt. Statt bürokratische Ungetüme zu schaffen, sollten wir den sozialen Wohnungsbau stärken und Schulen, Betriebe und den öffentlichen Raum zu Orten des Willkommens machen. Dann ist es für Flüchtlinge auch attraktiv, dort zu bleiben, wo man diese Strukturen aufbaut. Es bedarf einer angebotsorientierten Integrationspolitik, die Flüchtlinge nicht dem Pauschalverdacht der Integrationsverweigerung aussetzt und ein kleingeistiges Kontroll- und Sanktionsregime etabliert, um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.

Die Vorrangprüfung für Asylsuchende soll entfallen, aber leider nicht flächendeckend. Wir fordern schon seit langem den Abbau dieser bürokratischen Hürde beim Arbeitsmarktzugang, der die Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung zwingt, ob für einen angebotenen Arbeitsplatz andere Arbeitnehmer in Betracht kommen.

An der Duldung für Auszubildende wird herumgeflickt, obwohl es ein Zeichen der Wertschätzung für Auszubildende und Betriebe im europäischen Kontext wäre, statt der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dann könnten die Auszubildenden auch ohne weiteres an Schulungen oder betrieblichen Tätigkeiten im europäischen Ausland teilnehmen.

Die Verpflichtungserklärung, mit der Menschen hier die Aufnahme von zahlreichen Syrern in den humanitären Aufnahmeprogrammen der Länder abgesichert haben, wird zeitlich beschränkt, soll aber auch im Falle der Flüchtlingsanerkennung fortbestehen. So wird die gesamtgesellschaftliche Integrationsverantwortung auf die Schultern einzelner Verpflichtungsgeber abgewälzt.

Integration sieht der Gesetzentwurf in erster Linie für Asylsuchende aus Syrien und Eritrea vor, und verkennt, dass auch die Verfahren von Asylsuchenden aus anderen Ländern monatelang dauern und viele von ihnen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen auf absehbare Zeit in Deutschland bleiben werden. Die Differenzierung beim Zugang zu Integrationsangeboten nach pauschalisierter Bleibeperspektive verschärft die integrationspolitischen Probleme, statt sie zu lösen. Das darf nicht das letzte Wort der Koalition sein.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Mai 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2016

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