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INNEN/2759: Offene Rechtsbrüche beim Bundesnachrichtendienst


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Oktober 2014

Offene Rechtsbrüche beim Bundesnachrichtendienst



Zur aktuellen Entwicklung des internationalen Spähskandals erklärt Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Beim Bundesnachrichtendienst (BND) herrscht informationsrechtliches Chaos.

Der Präsident ignoriert die Rechtsaufassung seiner behördlichen Datenschutzbeauftragten. Er meint tatsächlich, millionenfach personenbezogene Informationen ohne rechtliche Bindung und Aufsicht an die NSA weitergeben zu dürfen. Diese Auffassung steht im Gegensatz zur einhelligen Auffassung der Verfassungsjuristen, die der Ausschuss zu dieser Frage gehört hat.

Deutlich wurde, dass seit Jahren Missstände nicht überprüft werden, weil der BND verschiedene Grundrechte und dazu geschaffene Aufsichtsinstitutionen von G10-Kommission und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz mit fadenscheinigen Argumenten gegeneinander ausspielt. Der BND betreibt zudem seit Jahren mindestens zwei rechtswidrig und fernab der Kontrolle des Datenschutzes operierende Dateisysteme, in denen Informationen von Kontaktpersonen gespeichert werden, die nur über fünf Ebenen mit Verdächtigten in Berührung kamen. Die Unverhältnismäßigkeit steht dieser Datenbank damit auf die Stirn geschrieben.

Schließlich wurde klar, dass die für den Informationsschutz der Bürgerinnen und Bürger und die Einhaltung der Menschenrechte entscheidende interne Rechtskontrolle bislang weitgehend leerläuft. Die behördliche Datenschutzbeauftragte war bis vor kurzem weder über die sensibelsten Datenbankprojekte noch über die Massenüberwachung in Bad Aibling informiert. Wichtige Außenstellen des BND hat sie noch niemals zu sehen bekommen, kann über deren Tätigkeit keine Angaben machen und sieht sich etwa für die millionenfach BürgerInnen und Bürger betreffende Glasfaserüberwachung schlicht nicht zuständig.

Gesetzliche Vorgaben werden damit beim BND ganz offenkundig in wesentlichen Abteilungen des Hauses ignoriert. Die Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss hat erneut gezeigt: Die Bundesregierung muss umgehend handeln und für die Wiederherstellung gesetzmäß iger Zustände beim Auslandsnachrichtendienst sorgen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2014
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2014