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INNEN/2488: Schwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Mai 2012

Schwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig



Zur mündlichen Verhandlung des verfassungswidrigen Wahlrechts in Karlsruhe am kommenden Dienstag, 5.6.2012, erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Das Wahlrecht, dass nicht den Wählerwillen abbildet, sondern schwarz-gelbe Überhangmandate sichert, wird in Karlsruhe keinen Bestand haben. Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform hat ein Überhangmandatssicherungsgesetz hervor gebracht, mit dem der mehrheitliche Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt werden kann. Damit ist er ein Anschlag auf die repräsentative Demokratie. Drei Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt der Gesetzentwurf der Koalition nicht einmal im Ansatz, weshalb wir dort klagen:

1. Beseitigung des negativen Stimmgewichts
2. Verständlichkeit des Wahlrechts
3. Korrektur der Überhangmandatsproblematik

Deshalb muss Karlsruhe jetzt erneut entscheiden. Statt das Wahlrecht einfacher und verfassungskonform zu gestalten, hat die Koalition durch zusätzliche Überlaufmandate - aus Rücksicht auf die FDP - die verfassungsrechtlichen Umwuchten des Wahlrechts noch vergrößert.

Am Dienstag verhandelt Karlsruhe über die gemeinsame Normenkontrollklage von Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Zudem hat die Bundespartei der Grünen gegen diesen Gesetzesbeschluss eigenständig Organklage erhoben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Mai 2012, Nr. 0500/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2012