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GESUNDHEIT/1038: Bundesregierung muss die Tabakprävention stärken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Juli 2019

Bundesregierung muss die Tabakprävention stärken


Zum Welttabakbericht der WHO erklärt Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Drogenpolitik und Gesundheitsförderung:

Jedes Jahr sterben in Deutschland über 100.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Fast jede vierte erwachsene Person raucht, Männer häufiger als Frauen, finanziell Arme häufiger als Reiche. Der Raucheranteil könnte stärker zurückgehen, wenn die Tabakpräventionsmaßnahmen konsequenter wären.

Deutschland hinkt bei der Tabakprävention hinterher und sollte sich stärker an Ländern mit weitgehenden Präventionsmaßnahmen und besserem Schutz vor dem Passivrauchen orientieren. Die WHO hat erneut bestätigt, dass Werbeverbote zur Senkung des Tabakkonsums beitragen. In der EU ist Deutschland das letzte Land, in dem die Außenwerbung für Tabakprodukte noch erlaubt ist. Gesundheitsschutz muss Vorrang vor Gewinninteressen haben. Weltweit werden mehr neue Tabak- und Nikotinprodukte konsumiert. Zunehmend werben die Konzerne für Tabakerhitzer und E-Zigaretten und sprechen mit dieser Werbung auch Kinder und Jugendliche an. Für eine echte Prävention ist ein umfassendes Tabakwerbeverbot notwendig.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat den Grünen Gesetzentwurf für ein Tabakwerbeverbot nur einen Tag nachdem Angela Merkel sich dafür ausgesprochen hat, abgelehnt. Es ist überfällig, dass die Koalition nun endlich handelt und einen eigenen Vorschlag auf den Weg bringt.

Ob jemand anfängt zu rauchen, ist wesentlich bestimmt durch familiäre und soziale Determinanten. Einmal angefangen, führt der Weg für viele direkt in die Sucht. Das Rauchen ist für die meisten Betroffenen keine Lifestyle-Entscheidung, sondern eine Krankheit. Viele haben selbst oder bei nahestehenden Personen erlebt, wie schwer es ist, dauerhaft vom Nikotin loszukommen. Die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur Rauchentwöhnung wird neben Haarwuchs- und Potenzmitteln gesetzlich bisher explizit ausgeschlossen. Präparate zur Rauchentwöhnung sind aber keine Wohlfühlprodukte. Es ist unverständlich, dass Arzneimittel, die bei der Überwindung der Nikotinabhängigkeit helfen können, nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden dürfen. Dabei sind nicht-medikamentöse Strategien besonders sinnvoll. Es muss sichergestellt sein, dass die therapeutische Begleitung bei der Rauchentwöhnung von den gesetzlichen Kassen bezahlt wird. Die ärztlich begleitete Rauchentwöhnung muss durch wirksame Medikamente ergänzt werden können. Gerade die Kostenerstattung ist entscheidender Faktor für die Effektivität der Rauchentwöhnung. Das unsinnige Verbot muss aufgehoben werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juli 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2019

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