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FINANZEN/1452: Vertriebsverbote bei Finanzprodukten - Scharfes Schwert der BaFin doch schon stumpf


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Dezember 2016

Vertriebsverbote bei Finanzprodukten: Scharfes Schwert der BaFin doch schon stumpf?


Zur Rückstellung des Verbots von Bonitätsanleihen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Es ist enttäuschend, dass das neue Schwert der BaFin sich so schnell als stumpf herausstellt. Während die Selbstverpflichtung der Branche zur Verbesserung der Transparenz und Qualität von Bonitätsanleihen grundsätzlich zu begrüßen ist und einige der Kritikpunkte an diesen Produkten aufgreift, wird der Kern der Kritik der BaFin nicht adressiert. Es fehlen dem durchschnittlichen privaten Anleger nach wie vor die Informationen, um das Chance/Risikoverhältnis der komplexen Produkte zu beurteilen.

Während einige der Verpflichtungen, die die Branche mit der Selbstverpflichtung eingeht, leicht zu überprüfen sind, wie z.B. neue Bezeichnung und Mindeststückelung, und deshalb wohl auch eingehalten werden, lässt die Selbstverpflichtung viel Interpretationsspielraum im Bereich Beratung und Konstruktion der Derivate. Selbst wenn es unter der Beobachtung der BaFin nun eine Zeit lang gut laufen sollte, stellt sich die Frage, wer die Einhaltung der Regeln dauerhaft überprüfen soll. Gleichzeitig gibt es keinerlei Sanktionsmöglichkeiten der Selbstverpflichtung, sodass es weiter schwarze Schafe geben wird. Ich hätte gehofft, dass die BaFin ihr neues Mandat mit mehr Elan ausfüllt und die Strategie der Branche, ein Vertriebsverbot abzuwehren, nicht so leicht Erfolg hat.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Dezember 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2016

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