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FINANZEN/1363: Erbschaftsteuer - Blamage für die Bundesregierung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Dezember 2014

Erbschaftsteuer: Blamage für die Bundesregierung



Zur heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erklären Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:

Union und SPD tragen die Verantwortung, dass wir bis heute keine verfassungsfeste Erbschaftsteuer haben. Es ist ein Armutszeugnis für die große Koalition, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt einschreiten musste.

Die bisherigen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Daher begrüßen wir, dass nun hochrichterlich eine Entscheidung getroffen wurde.

Die Erbschaftsteuer muss verfassungsfest und wirtschaftspolitisch vernünftig ausgestaltet sein. Konkret bedeutet das: Der Erfolg von Unternehmen muss auch im Erbfall gesichert sein und Arbeitsplätze müssen geschützt bleiben - zum Beispiel mit Freibeträgen und Stundungsregelungen. Die Erben großer Betriebsvermögen dürfen hierfür nicht überprivilegiert werden. Dafür sollte die gesamte Leistungsfähigkeit der Erben stärker berücksichtigt werden. Starke Schultern können einen größeren Beitrag leisten als schwache Schultern. Der Ball liegt nun bei der großen Koalition, sie muss das richtige Maß finden.

Die Erbschaftsteuer ist eine Gerechtigkeitsteuer. Ihre Einnahmen fließen den Ländern zu und können für bessere Bildung der jungen Generation genutzt werden. Die Erbschaftsteuer taugt nicht für einen Steuerwettbewerb unter den Ländern. Es geht nicht darum, neue Steuersümpfe aufzubauen. Bund und Länder müssen gemeinsam an einem gerechten und verfassungsfesten Steuersystem arbeiten. Querschüsse aus Bayern wie zuletzt von Frau Aigner sind nicht hilfreich.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Dezember 2014
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2014


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