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FINANZEN/1345: Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac rechtlich fragwürdig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Oktober 2014

Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac rechtlich fragwürdig



Zur Berichterstattung über die Entscheidung des Finanzamts Frankfurt, dem Verein Attac den Status der Gemeinnützigkeit abzuerkennen, erklärt Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:

Die Entscheidung des Finanzamts, Attac die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, ist rechtlich fragwürdig. Die Finanzgerichte haben die Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele in vergleichbaren Fällen bislang sehr viel großzügiger beurteilt, als die Finanzämter.

Attac trägt mit Bildungsmaßnahmen und Informationen in vielfältiger Weise zur öffentlichen Meinungsbildung bei - eine der zentralen Voraussetzungen einer funktionierenden Demokratie. Zu Recht hat der Gesetzgeber in der Abgabenordnung schon heute klargestellt, dass die Förderung eines demokratischen Staatswesens neben der Volksbildung ein Zweck ist, der die Anerkennung der Gemeinnützigkeit rechtfertigt.

Dieser Fall wirft jedoch die Frage auf, ob politische Meinungsbildung nicht sogar grundsätzlich als "gemeinnützig" gelten sollte. Uns ist es wichtig, Zwecke zu unterstützen, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Derzeit finden sich in der Abgabenordnung vielfältige Zwecke, die eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit rechtfertigen. Darunter etwa Forschung und Wissenschaft, Denkmalschutz, Schach und Hundesport. Hier bedarf es einer Diskussion, welche Zwecke wirklich steuerlich förderwürdig sind und welche nicht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Oktober 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2014