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FINANZEN/1324: Strafrecht für Großbanken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Mai 2014

Strafrecht für Großbanken



Zu den 2,6 Milliarden US-Dollar Strafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, die die Schweizer Bank Credit Suisse an die US-Behörden zahlen muss, erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Die Strafe für Credit Suisse lässt die europäischen Staaten schwach aussehen gegenüber den Großbanken. In den USA wird das viel beschworene Haftungsprinzip an den Finanzmärkten gerade durchgesetzt. "Too big to jail" gibt es nicht - das hat US-Generalbundesanwalt Eric Holder in beeindruckender Weise gezeigt. Alles andere wäre auch die Kapitulation vor den Grundsätzen unserer Rechtsordnung gewesen.

Mit der Rekordstrafe gehen die US-Behörden konsequente Schritte, um den Raubbau am Gemeinwohl in angemessener Deutlichkeit zu ahnden. Denn mit der jahrzehntelangen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat es die Credit Suisse ihren wohlhabenden Kunden ermöglicht, sich aus der gesellschaftlichen Verantwortung zu stehlen und damit ein blendendes Geschäft gemacht.

Auf unserer Seite des Atlantiks folgen den harten Worten der vergangenen Jahre nur milde Taten. Überlastete Staatsanwaltschaften drohen an der juristischen Aufarbeitung von Finanzmarktdelikten zu ersticken. Bußgeldsanktionen sind oftmals nur der vielzitierte Tropfen auf den heißen Stein. Darüber hinaus stehen einer effektiven Strafrechtsverfolgung aber auch materielle Hürden im Weg. Deshalb brauchen wir ein Unternehmensstrafrecht - neben einer personell besser ausgestatteten Strafjustiz und mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafdelikte. Dann kann sich Deutschland auch ein Beispiel an den USA nehmen und die zahllosen Vergehen der Großbanken endlich konsequent strafrechtlich aufarbeiten. Dazu zählen neben dem Steuerbetrug die Manipulationen an Devisen- und Edelmetallmärkten wie das Fixing der Referenzzinsen. Wer seine Geschäftspolitik gegen das Gemeinwohl ausrichtet, muss mit Konsequenzen rechnen - bis zum Entzug der Lizenz.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Mai 2014, Nr. 0394-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2014