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EUROPA/1841: Gerichtsurteil verstärkt bestehenden Missstand der fehlenden legalen Zugangswege


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Februar 2020

Urteil des EGMR verstärkt bestehenden Missstand der fehlenden legalen Zugangswege


Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Spanien in seiner Exklave Melilla Migrantinnen und Migranten bei Grenzübertritt umgehend nach Marokko zurückweisen darf, erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte macht den Zaun um Europa noch engmaschiger. Der EGMR legitimiert die Zurückweisungen von Asylsuchenden aus der Enklave Melilla mit Bezug auf legale Zugangswege. Die Richter verweisen etwa auf den spanischen Grenzposten Beni Enzar zwischen Marokko und der Enklave, die die Antragsteller hätten nutzen müssen. Dies geht aber an der Realität vorbei. Denn die Situation vor Ort sieht so aus, dass marokkanische Sicherheitskräfte diesen Grenzposten hermetisch abriegeln und Asylsuchende zurückweisen.

Damit wird verhindert, dass verfolgte Menschen ihre Fluchtgründe in einem rechtsstaatlichen Asylverfahren prüfen lassen können. Auch andere legale Zugangswege, auf die die Richter verweisen, wie beispielsweise die Möglichkeit in Botschaften Asyl zu beantragen, fehlen gänzlich.

Deswegen klettern nicht nur in Melilla Menschen über Zäune und riskieren dabei ihr Leben. Aus diesem Grund steigen auch Menschen in seeuntaugliche Boote und begeben sich in Lebensgefahr, wenn sie streng bewachte Grenzen zwischen Bosnien und Kroatien überqueren wollen. Dies geschieht definitiv nicht freiwillig.

Das Urteil verstärkt den ohnehin bestehenden Missstand der fehlenden legalen Zugangswege zu Asylverfahren.

Die Konsequenz aus diesem Urteil für die Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention muss sein, sich zur Vergabe von humanitären Visa zu bekennen sowie legale Zugangswege zum Beispiel über Resettlementverfahren zu schaffen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Februar 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2020

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