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AUSSEN/2084: Myanmar - Keine Straffreiheit für Menschenrechtsverbrecher


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. September 2018

Keine Straffreiheit für Menschenrechtsverbrechen


Zur Ankündigung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Vorermittlungen im Falle der Verbrechen gegen die Rohingya einzuleiten, erklärt Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Die Ankündigung von Chefanklägerin Bensouda, Vorermittlungen zu den gewaltsamen Vertreibungen aufzunehmen, gibt berechtigten Anlass zur Hoffnung, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht ungesühnt bleiben. Eine juristische Ahndung der Gräueltaten gegenüber der muslimischen Volksgruppe der Rohingya wäre eine Warnung für alle Despoten, Terrorregimes und Militärmachthaber weltweit, und es wäre ein Signal für Gerechtigkeit. Eine wichtige Botschaft liegt überdies in der Argumentation des ICC, wonach die Untersuchungen möglich sind, weil Bangladesch Signatarstaat des Römischen Statuts ist. Menschenrechte gelten universell, und wer gegen sie verstößt, kann sich nicht darauf verlassen, straffrei auszugehen. Somit können nun zumindest die gewaltsamen Vertreibungen nach Bangladesch verfolgt werden. Aber auch die Gräueltaten in Myanmar bedürfen der Aufklärung und Ahndung.

Deshalb muss jetzt die Position des Internationalen Strafgerichtshofs gestärkt werden. Eine passende Gelegenheit dazu bietet sich bei der UN-Generalversammlung, kommende Woche; dort sollte die Bundesregierung gemeinsam mit anderen EU-Staaten eine Resolution einbringen, die den UN Sicherheitsrat auffordert, die gesamte Situation in Myanmar zu umfassenden Ermittlungen an den ICC zu überweisen. Gegen die namentlich benannten Hauptverantwortlichen für die Gräueltaten in Myanmar müssen Ermittlungen auf den Weg gebracht werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. September 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2018

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