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AUSSEN/2045: Kritik am Vorsitz Syriens bei der UN-Abrüstungskonferenz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Mai 2018

UN-Abrüstungskonferenz - Kritik am Vorsitz Syriens deutlich machen und Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs stärken!


Anlässlich der Übernahme des Vorsitzes der UN-Abrüstungskonferenz durch Syrien erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik:

Dass im Juni mit Syrien ein Land den Vorsitz der UN-Abrüstungskonferenz übernimmt, das Giftgas gegen die eigene Bevölkerung einsetzt, darf nicht unwidersprochen hingenommen werden. Die Bundesregierung sollte ihren Botschafter während des Vorsitzes Syriens abziehen und damit ein diplomatisches Zeichen setzen.

Auch wenn der Vorsitz, der in alphabetischer Reihenfolge vergeben wird, keine substantielle Auswirkung auf die Verhandlungen hat, so hat er doch eine hohe symbolische Ausstrahlung. Die Mitgliedstaaten haben mit dem temporären Abzug ihrer Botschafter die Gelegenheit ein deutliches Zeichen des Protestes gegen den nachweislichen Verstoß des Assad-Regimes gegen die von ihm selbst ratifizierte Chemiewaffenkonvention zu setzen.

Langfristig brauchen wir eine internationale Gerichtsbarkeit, die Verstöße gegen Abrüstungsvereinbarungen feststellen und ahnden kann. Alle Staaten sind daher aufgefordert den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag 20 Jahre nach seiner Gründung zu stärken und sein Statut zu ratifizieren. Die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen ist der nachhaltigste Weg um willkürlicher Gewalt, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit etwas nachhaltig entgegen zu setzen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Mai 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2018

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