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AUSSEN/1627: Russland - Justizwillkür gegen politischen Protest


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Februar 2014

Russland: Justizwillkür gegen politischen Protest



Zum Urteil im "Bolotnaja"-Verfahren erklärt Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik:

Das olympische Feuer in Sotschi ist kaum erloschen, da schlägt der Kreml mittels des willfährigen russischen Justizwesens zu. Es war schon durchsichtig genug, dass die Urteilsverkündung von Freitag auf den heutigen Montag - also nach dem Ende der Olympischen Winterspiele - verschoben worden war. Nun also kommt der fast erwartete "Knüppel aus dem Sack".

Man kann davon ausgehen, dass der Mut und der Durchhaltewillen, mit dem die ukrainischen Nachbarinnen und Nachbarn Russlands sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit einsetzen, Wladimir Putin in Unruhe versetzten. Deswegen greift jetzt die ganze Härte seiner Repressionspolitik nach dem Motto: wehret den Anfängen.

Acht Menschen, die am 6.Mai 2012 an einer Protestdemonstration anlässlich des Amtsantritts Putins teilgenommen haben, wurden heute zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In einem der Fälle wurde die Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Das politisch motivierte Verfahren fußt auf einer konstruierten Anklage. Die Verurteilten, die zur überwiegenden Mehrheit von Amnesty International als gewaltlose politische Gefangene anerkannt worden sind, sollen Gewalt gegen Polizeibeamte während angeblicher Massenunruhen ausgeübt haben.

Am 6. Mai 2012 fanden auf dem Bolotnaja-Platz mitnichten Massenunruhen statt. Die Ordnungswidrigkeiten, zu denen es während der Demonstration kam, waren im Wesentlichen durch das Vorgehen der Polizei provoziert. Zu dieser Schlussfolgerung kommt das internationale Rechtsgutachten an dem unter anderen Human Rights Watch und Amnesty International beteiligt waren.

Die Bundesregierung und die EU sollten sich an die Seite der russischen Zivilgesellschaft stellen und sich für die Freilassung der "Bolotnaja"-Gefangenen einsetzen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Februar 2014, Nr. 0151-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2014