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ARBEIT/906: Bundesrechnungshofbericht - Bundesagentur und Bundesarbeitsministerium Antworten schuldig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Juni 2013

Bundesrechnungshofbericht: Bundesagentur und Bundesarbeitsministerium bleiben Antworten schuldig



Zu der Unterrichtung im Ausschuss für Arbeit und Soziales durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über die Prüfmitteilung der Bundesrechungshofs, in der der Bundesagentur vorgeworfen wird, schwerer zu vermittelnde Arbeitslose systematisch zu vernachlässigen, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Die Unterrichtung war vollkommen unbefriedigend. Einen generellen Fehler im System kann die BA nicht erkennen, sie verweist stattdessen auf vereinzelte Fehlentwicklungen und schiebt die Verantwortung einzelnen Beschäftigten zu. Der Frage, wie gut ein Steuerungssystem ist , das Personal, Zeit und Geld dorthin lenkt, wo die Ressourcen nicht gebraucht werden und dort wegnimmt, wo am meisten Bedarf besteht, stellt sie sich nicht. Angesichts der Schwere der Vorwürfe ist das viel zu wenig. Der Bundesrechnungshof dokumentiert systematisch angelegte Fehlanreize zu Lasten von schwerer zu vermittelnden Arbeitslosen. Die BA reagierte darauf mit dem Verweis auf die gute Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit, konnte aber nicht widerlegen, dass die vom Rechnungshof beobachtete Vernachlässigung von Langzeitarbeitslosen in den Agenturen tatsächliche Praxis ist. Es stellt sich also die Frage, ob die in Deutschland nach wie vor über dem EU-Durchschnitt liegende Langzeitarbeitslosigkeit nicht hätte nachhaltiger gesenkt werden können, wenn sich die BA tatsächlich um diese besonders förderungswürdige Gruppe gekümmert hätte.

Auch das Bundesarbeitsministerium duckt sich weg. Das Zurückziehen auf rein formale Argumente kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das BMAS seine politische Verantwortung und seine Rechtsaufsicht sträflich vernachlässigt hat. Das BMAS wurde bereits 2011 vom Bundesrechnungshof aufgefordert, sicherzustellen, dass die Steuerung der BA über die gesetzlich vorgesehene Rahmenzielvereinbarung wirksam stattfindet und die BA ihre gesetzlichen Ziele umsetzt. Geschehen ist seitdem nichts. Offensichtlich hat das Arbeitsministerium das Vorgehen der Bundesagentur gebilligt und tut das bis heute.

Dafür dürften insbesondere zwei Gründe ausschlaggebend sein: Die Monat für Monat eintreffenden positiven Nachrichten aus Nürnberg haben das Arbeitsministerium offenbar eingelullt. Arbeitsministerin von der Leyen hat sich die gute Arbeitsmarktentwicklung stets als persönliches Verdienst ans Revers geheftet. Dass es sich dabei oft um nicht nachhaltige Vermittlungen handelte, war offenbar nachrangig. Und von der Leyen hat im bundesfinanzierten SGB II-Bereich einen identischen Kurs wie die BA eingeschlagen. Sie hat vorgegeben, die Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt zu steigern und gleichzeitig drastisch bei der Arbeitsförderung gekürzt. Ergebnis dieses arbeitsmarktpolitischen Paradigmenwechsels war notgedrungen die Hinwendung auch der Jobcenter auf die leichter vermittelbaren Arbeitslosen und die Vernachlässigung der nachhaltigen Integrationsarbeit.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juni 2013, Nr. 0496/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013