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ARBEIT/1156: Ein Recht zur Ruhe zu kommen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Oktober 2018

Ein Recht zur Ruhe zu kommen


Zu den Ergebnissen der neusten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Arbeit muss ohne Hetze und Stress machbar sein. Die Untersuchung zeigt aber deutlich, die Menge der Arbeit ist häufig nicht in der dafür vorgesehenen Zeit zu schaffen. Immerhin sagt das ein Drittel der befragten Beschäftigten. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Die Arbeitsorganisation im Betrieb muss stimmen und natürlich braucht es ausreichend Personal. Gleichzeitig ist auch die Politik gefordert, die den Arbeitsschutz hier konkretisieren muss, um Stress zu minimieren. Denn ungeplante Überstunden, die anfallen, weil die Zeit nicht reicht, um die Arbeitsmenge zu erledigen, führen in der Regel zu Stress, und das macht krank.

Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist es erfreulich, dass die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Denn individuelle Möglichkeiten, die eigene Arbeitszeit flexibel zu gestalten, unterstützen Beschäftigte dabei, Arbeitsbelastungen abzufedern und ihren Alltag stressfreier zu gestalten. Das zeigt, unser Arbeitszeitgesetz bietet ausreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten und muss daher nicht verändert werden.

Gleichwohl macht die ständige Erreichbarkeit per Email oder Smartphone immer mehr Beschäftigten zu schaffen. Immerhin ein Viertel der Befragten gibt an, dass von ihnen erwartet wird, auch in der Freizeit erreichbar zu sein. Arbeit und Freizeit entgrenzen so immer mehr. Hier brauchen wir klare Regeln, die diese Entgrenzung verhindern. Menschen haben ein Recht darauf, auch einmal zur Ruhe zu kommen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Oktober 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2018

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