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ARBEIT/1131: Notwendig ist ein Perspektivwechsel hin zu einem sozialen Arbeitsmarkt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. März 2018

Notwendig ist ein Perspektivwechsel hin zu einem sozialen Arbeitsmarkt


Zu den Ankündigungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und den Aussagen des Vorsitzenden des Rats der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Ein moderner Sozialstaat darf niemanden vergessen und erst Recht niemanden aufgeben. Fakt ist aber, dass Menschen, die lange erwerbslos sind, viel zu lange alleine gelassen wurden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung endlich bewegt und ein zielgerichtetes Angebot auf den Weg bringen möchte. Es muss Schluss sein mit kurzfristigen Programmen. Auch die Unterscheidung zwischen erstem, zweitem und gar drittem Arbeitsmarkt ist nicht die Lösung. Notwendig ist, endlich einen Perspektivwechsel hin zu einem Arbeitsmarkt für alle. Die Idee vom sozialen Arbeitsmarkt funktioniert aber nur, wenn auch tatsächlich die Rahmenbedingungen stimmen.

Wenn aber Bundesarbeitsminister Heil mit seinem Konzept jetzt wieder nur gemeinnützige Arbeit im Blick hat, dann ist das der falsche Weg. Geförderte Beschäftigung muss arbeitsmarktnah sein, die bisherigen Kriterien "zusätzlich", "im öffentlichen Interesse" und "wettbewerbsneutral" müssen entfallen. Zwang und Sanktionen darf es nicht geben und das Angebot muss langfristig sein. Und wichtig ist auch: die passiven Leistungen - Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft - müssen dafür in einen Lohnkostenzuschuss umgewandelt werden. Im ersten Schritt geht es dabei um soziale Integration, dann entstehen tatsächlich Chancen und Perspektiven.

In diesem Sinne verkennt auch der Vorsitzende des Rats der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, die Perspektiven eines sozialen Arbeitsmarkts. Denn nur wenn die Menschen Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten, kann Langzeitarbeitslosigkeit beendet werden. Alles andere funktioniert nicht, das haben die letzten Jahren klar bewiesen. Und auch das Festhalten an den sachgrundlosen Befristungen, wie Schmidt anmahnt, ist keine Lösung, denn diese Befristungsmöglichkeit hat Langzeitarbeitslose in der Vergangenheit keinen Schritt weitergebracht. Außerdem gibt es auch künftig ausreichend sachliche Gründe für Befristungen, die bleiben unverändert und das muss reichen.

Wirtschaftsweiser Schmidt schlägt des Weiteren vor, dass künftig auch Alleinerziehende mit kleinen Kindern zur Aufnahme einer Beschäftigung verpflichtet werden sollen. Das geht gar nicht. Alle Menschen, auch Langzeitarbeitslose, haben das Recht auf Selbstbestimmung und ein Leben in Würde. Langzeitarbeitslosigkeit ist auch kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem, denn es besteht ein struktureller Mangel an passenden Arbeitsplätzen. Deshalb ist Zwang und Gängelung nicht akzeptabel.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. März 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2018

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