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ARBEIT/1088: Mindestlohn ist Erfolgsprojekt mit Korrekturbedarf - Ausnahme für Langzeitarbeitslose muss entfallen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Dezember 2016

Mindestlohn ist Erfolgsprojekt mit Korrekturbedarf - Ausnahme für Langzeitarbeitslose muss entfallen


Der Mindestlohn steigt zu Neujahr um 34 Cent. Dazu erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Der Mindestlohn ist ein Erfolgsprojekt. Mit seiner Einführung wurden Lohndumping und unfairem Wettbewerb ein Riegel vorgeschoben. Die vor seiner Einführung prophezeiten negativen Effekte auf den Arbeitsmarkt sind ausgeblieben. Korrekturbedarf besteht allerdings insbesondere bei dem Ausschluss von Langzeitarbeitslosen. Seit Anfang Mai liegt eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vor, die zeigt, dass die Regelung nichts bringt, aber hochgradig stigmatisierend wirkt. Obwohl die Ausnahme kaum in Anspruch genommen wird, ist die Bundesregierung noch nicht ihrem - von Union und SPD selbst gesetzlich festgeschriebenen - Auftrag nachgekommen über den Fortbestand der Ausnahme zu entscheiden. Dies hätte bereits zum 01. Juni erfolgen müssen. Dabei ist offensichtlich: Die Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose ist wirkungslos und diskriminierend. Alle Argumente sprechen für ihre Abschaffung. Vor diesem Hintergrund ist schwer verständlich, dass Arbeitgeberpräsident Kramer erneut den Mindestlohn für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte in Frage stellt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Dezember 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2017

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