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ARBEIT/1085: Ruf nach Zwangsschlichtung ist nicht akzeptabel


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. November 2016

Ruf nach Zwangsschlichtung ist nicht akzeptabel


Zur Forderungen der CDU, ein Gesetz zu Zwangsschlichtungen bei Streiks einzuführen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Die CDU wagt einen erneuten Angriff auf das Streikrecht und holt die völlig überzogene Forderung nach einer gesetzlichen Zwangsschlichtung aus der Mottenkiste. Das ist nicht akzeptabel, denn das Streikrecht ist ein hohes Gut. Nur so können Gewerkschaften auf Augenhöhe faire Tarifverträge verhandeln. Ihnen dieses Recht nehmen zu wollen, ist mehr als dreist.

Die CDU ignoriert die Tatsache, dass wir ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen haben, damit es nicht zu unverhältnismäßigen Streiks kommt. Unser Grundgesetz schützt die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie. Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit wurde das Streikrecht für kleine Gewerkschaften bereits beschnitten. Und jetzt zielt die Union ganz grundsätzlich auf das Streikrecht - das kritisieren wir scharf.

Nur direkt nach dem Ersten Weltkrieg, in Zeiten schwerster Inflation, schränkte der Gesetzgeber bislang die Tarifautonomie mit verordneten Zwangsschlichtungen ein. Heute wird in Deutschland verhältnismäßig wenig gestreikt. In Skandinavien gibt es 18-mal mehr Arbeitsniederlegungen. Der Ruf nach einer Zwangsschlichtung per Gesetz ist also völlig unverhältnismäßig und nicht akzeptabel.

Schlichtungen in einem Tarifstreit können durchaus hilfreich sein, das steht außer Frage. Voraussetzung muss aber sein, dass sie freiwillig vereinbart werden. Mit Zwang wurde noch nie viel Gutes erreicht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. November 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2016

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