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ARBEIT/1032: Forderung, Flüchtlinge vom Mindestlohn auszunehmen, geht am Problem vorbei


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. November 2015

Forderung, Flüchtlinge vom Mindestlohn auszunehmen, geht am Problem vorbei


Zu den Forderungen von Erik Schweitzer und anderen Arbeitgebervertretern, Flüchtlinge während eines Praktikums vom Mindestlohn auszunehmen, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Ausnahmen für Flüchtlinge vom Mindestlohn lehnen wir auch bei Praktika ab. Eine Vergütung unterhalb der Mindestlohngrenze führt lediglich dazu, dass Flüchtlinge als billiger Jakob missbraucht werden könnten. Die Idee geht völlig am Problem vorbei. Die Chancen von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt erhöht man nicht durch schlechtere Bezahlung, sondern durch passgenaue Unterstützung. Richtig ist, dass ein Praktikum für viele Flüchtlinge eine gute Vorbereitung auf eine Ausbildung oder einen regulären Arbeitsplatz sein kann. Damit ein solches Praktikum tatsächlich zum Erfolg führt, muss es mit Unterstützungsleistungen und Qualifizierungs- und Sprachangeboten kombiniert werden.

Es gibt bereits Angebote, wie die Einstiegsqualifizierung, die ein Kennenlernen von jungen Menschen und Betrieben ermöglichen und unterstützen. Diese Angebote müssen jetzt auf die Bedürfnisse von Flüchtlingen und Betrieben, die Flüchtlinge einstellen wollen zugeschnitten werden. Solche Qualifizierungsangebote fallen bereits heute schon nicht unter den Mindestlohn.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. November 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2015

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