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AGRAR/400: Düngeverordnung - Bundesregierung will Strohhaltungs- und Öko-Betriebe belasten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. April 2019

Düngeverordnung: Bundesregierung will Strohhaltungs- und Öko-Betriebe belasten


Zu den Vorschlägen des Staatssekretärs Herrmann Onko Aeikens die Sperrfristen für Festmist und die Düngung auf Hangflächen zu verschärfen, um weitere Verschärfungen bei der Gülledüngung in den roten, nitratbelasteten Gebieten zu vermeiden, erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Diese Vorschläge sind vollkommen absurd. Sie belasten gerade die Betriebe, die umweltgerecht und extensiv wirtschaften, allen voran die Strohhaltungs- und Öko-Betriebe. Gleichzeitig sollen die eigentlichen Verursacher für die Misere entlastet werden.

Verantwortlich für die großen Nitratfrachten sind die Großschweinehaltungen mit ihren immensen Güllemengen und hohen Nährstofffrachten. Hier liegen die Ursachen. Hier müssen die Probleme gelöst werden.

Wir erleben ein Totalversagen des Landwirtschaftsministeriums. Jeden Tag bekommen wir neue Hiobsbotschaften aus dem Ministerium. Jeden Tag erklärt Staatssekretär Dr. Aeikens erneut, dass das, was im Ministerium erarbeitet wurde, die europäischen Vorgaben und Erfordernisse leider nicht erfüllt.

Es kann doch nicht sein, dass das Ministerium nicht in der Lage ist, eine verlässliche, abgestimmte Düngeverordnung zu erarbeiten, die auch tatsächlich Bestand hat.

Statt Probleme zu lösen wird die Verantwortung durch das Landwirtschaftsministerium in schlimmster populistischer Manier auf das Umweltministerium und die Europäische Kommission abgeschoben. Nur um vom eigenen Versagen abzulenken. Die Düngeverordnung muss jetzt komplett neu aufgemacht und endlich fachlich richtig und neu formuliert werden. Wir brauchen eine einfache Hoftorbilanz, die Eingänge und Ausgänge erfasst. Die Betriebe mit erheblichen Bilanzüberschüssen müssen sich erheblich verändern, um ihre Nährstofffrachten zu reduzieren.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. April 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2019

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