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AGRAR/381: Düngegesetzgebung jetzt überarbeiten - Grundwasser schützen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Juni 2018

Düngegesetzgebung jetzt überarbeiten - Grundwasser schützen!


Zur Verurteilung Deutschlands aufgrund der Verletzung der Nitratrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und zum jüngsten wissenschaftlichen Gutachten zur Bewertung der neuen Düngegesetzgebung von Prof. Taube erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Die Bundesregierung hat jahrelang auf die Einflüsterungen der Agrarlobby aus Bauernverband und Union gehört und nichts getan, sondern die Probleme immer wieder auf die lange Bank geschoben und sogar die fachlichen Empfehlungen der Wissenschaft zur Verbesserung der Düngeregelung ignoriert. Jetzt zeigen sich die Konsequenzen dieser falschen Politik: Dafür zahlen nun der Steuerzahler und die Landwirtschaftsbetriebe, die mit einer guten fachlichen und verantwortungsvollen Praxis zu einer Schonung von Umwelt und Grundwasser beigetragen haben.

Auch die neue Düngegesetzgebung reicht nicht aus, um das Grundwasser zu schützen. Das bestätigt das aktuelle Gutachten zur Bewertung des überarbeiteten Düngerechts von Prof. Taube im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Deutschland steuert also direkt auf ein neues Vertragsverletzungsverfahren zu. Deutschland muss deshalb nacharbeiten und die Düngegesetzgebung jetzt neu überarbeiten, um endlich das Grundwasser vor hohen Nitratfrachten aus der industriellen Tierhaltung zu schützen.

Besonders in den Tierhaltungskonzentrationsgebieten gefährdet Gülle unsere Grundwasserqualität erheblich, die Nitratfrachten müssen dort drastisch reduziert werden. Deutschland liegt bei der Nitratbelastung nach wie vor auf dem vorletzten Platz in der EU. An 28 Prozent der Messstellen in Deutschland wurden laut einem EU-Bericht mehr als 50 Milligramm Nitrat gemessen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Juni 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2018

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