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AGRAR/311: Kükentöten - Übernehmen Sie, Minister Schmidt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Mai 2016

Münster an Berlin: Übernehmen Sie, Minister Schmidt!


Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster über das Kükentöten erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Das Gericht in Münster hat ein differenziertes Urteil gefällt mit einer eindeutigen Zuweisung: Die Verantwortlichkeit liegt bei Landwirtschaftsminister Schmidt in Berlin. Er muss die rechtlichen Bedingungen schaffen, damit das sinnlose Töten der Küken beendet werden kann.

Doch aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium gibt es keine konstruktiven Beiträge zu der Frage, welchen Stellenwert das Leben einzelner Tiere in der industriellen Tierhaltung hat. Die von Minister Schmidt erwünschte Methode zur Früherkennung des Kükens im Ei ändert auch nichts an dem irrsinnigen System, dass Leben für die Tonne erzeugt wird. Der Landwirtschaftsminister sollte nicht auf teure und unausgereifte Methoden setzen. Es geht besser: Wir wollen Tiere züchten, die nicht wegen einseitiger Hochleistungszucht weggeworfen werden. Das Zweinutzungshuhn ist die bestmögliche Lösung.

Herr Schmidt muss seine verbleibende Zeit im Ministerium nutzen und umgehend einen Gesetzentwurf erarbeiten. Selbst die Vertreter der Beklagten im heutigen Prozess bezogen sich mehrfach auf den Bundestagsantrag unserer Fraktion, im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer bundespolitischen Debatte. Im heutigen Urteil wird klar: ethische Fragestellungen müssen neben ökonomischen Interessen an Bedeutung zunehmen.

Hintergrund: In Deutschland werden in der Legehennenproduktion jedes Jahr rund 40 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet. Die Tiere werden aus ökonomischen Gründen zur Vermeidung wirtschaftlicher Verluste kurz nach dem Schlüpfen zerkleinert oder vergast. Diese jahrelang angewandte und behördlich bislang geduldete Tötungspraxis basiert auf einer Ausnahmeregelung und ist mit den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar. Nordrhein-Westfalen hat mit Landwirtschaftsminister Johannes Remmel durch einen Erlass an die Veterinärbehörden die Debatte um eine Unterbindung des Kükentötens bereits im September 2013 ins Rollen gebracht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Mai 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2016

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