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AGRAR/135: Tierschutzgesetz - Sachverständige stellen Regierung schlechtes Zeugnis aus


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Oktober 2012

Tierschutzgesetz: Sachverständige stellen Regierung schlechtes Zeugnis aus



Zur Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Tierschutzgesetz erklären Undine Kurth, Sprecherin für Tierschutz, und Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein überarbeitetes Tierschutzgesetz ist auf zahlreiche kritische Anmerkungen der Sachverständigen in der Anhörung des Agrarausschusses des Bundestages gestoßen. Zudem wurden in der Anhörung von den Mitgliedern der Fraktionen CDU/CSU und FDP die wenigen Fortschritte im Entwurf der Bundesregierung - wie Verbot des Schenkelbrandes und Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration - in Frage gestellt.

Viele Sachverständige waren sich einig: Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Tierversuchen müssten die nationalen Spielräume für den Tierschutz genutzt werden. Es sei rechtssystematisch nicht haltbar, dass wichtige gesetzliche Regelungen zu den Tierversuchen im Gesetzentwurf fehlen und offensichtlich erst und nur im Rahmen einer Verordnung geregelt werden sollen. Hier schwächt sich der Gesetzgeber zugunsten der Exekutive in seinem Recht, Tierschutzpolitik auszugestalten, offensichtlich selber.

Deutlich wurde auch, der Verzicht auf mehr Tierschutz allein aus Kostengründen ist mit dem Konzept des ethischen Tierschutzes, wie es sich aus dem Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes ableitet, nicht vereinbar. Das betrifft neben der betäubungslosen Ferkelkastration zum Beispiel auch das millionenfache Schreddern von männlichen Küken aus den Zuchtlinien für Legehennen.

Viele Sachverständige betonten die grundlegende Bedeutung der Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände. Tiere brauchen Anwälte, die klagen können, wenn Tierschutzrecht nicht eingehalten wird. Die Argumente dagegen waren wenig stichhaltig.

Einigkeit bestand, dass die Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen deutlich verbessert werden muss. Bei der Bundesregierung besteht leider auch hier kein Handlungswille. Nach dieser Anhörung steht für uns fest: Die Bundesregierung wäre gut beraten, ihren Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten, vor allem auch im Lichte der vom Bundesrat mit großer Mehrheit eingeforderten Änderungen.

Wir haben ein eigenes Tierschutzgesetz (Bundestags-Drucksache 17/9783) vorgelegt, das sich konsequent am Konzept des ethischen Tierschutzes orientiert.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Oktober 2012, Nr. 0904/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2012