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BERICHT/014: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Gedämpfte Gewalt (SB)


Von der Konsequenz "abweichenden Verhaltens"

Konferenz am 22./23. November 2013 in der Universität Essen


Projektion der Veranstalter eines Schattenwurfs zweier Personen - Foto: 2013 by Schattenblick

Aus den Schatten ins Leben treten
Foto: 2013 by Schattenblick

Am Anfang einer psychiatrischen Zwangsbehandlung steht die Unterbringung in einer Klinik gegen den Willen des oder der Betroffenen. In der Regel sind es die Angaben von Angehörigen, Nachbarn oder sogar Passanten, die eine psychiatrische Karriere mit ungewissem Ausgang einleiten können. Dr. Reinhild Böhme, Redaktionsmitglied der psychiatriekritischen Zeitung des LPE NRW e.V. "Lautsprecher", Mitglied im Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. und der Besuchskommission nach PsychKG, hält es für möglich, daß auf diese Weise Probleme, die andere Menschen mit der betroffenen Person haben, in der Psychiatrie abgeliefert werden. So könnten Menschen in Situationen auffällig werden, die gar nicht von ihnen verursacht wurden, was eventuellen Kontrahenten die Gelegenheit gebe, ihr in einer konfrontativen sozialen Situation entstandenes abweichendes Verhalten als Ausdruck einer Geisteskrankheit zu stigmatisieren.

So berichteten Personen, die Angehörige und Bekannte gegen ihren Willen zwangsbehandeln lassen wollen, den zuständigen Psychiatern von den Schwierigkeiten, die sie mit der ihrer Ansicht nach behandlungsbedürftigen Person hätten. Deckt sich ihre Schilderung mit Verhaltensauffälligkeiten der Betroffenen, dann ergriffen die Psychiater in der Regel Partei für die Außenstehenden. Nicht die Analyse der Person, um deren Probleme es eigentlich gehen soll, sondern die sie betreffende Sichtweise anderer könne in einer Situation Deutungsmacht erlangen, in der mit der Anwendung von Zwangsmaßnahmen eine massive Einschränkung der Freiheitsrechte droht.

Und nicht nur das. Die bei einer Einweisung in die Patientenakte gelangenden Informationen können bisweilen lebenslange Auswirkungen zeitigen, wenn sie etwa dazu beitragen, daß die Diagnose Schizophrenie gestellt wird. Die Referentin, die auf der Veranstaltung "Psychiatrie ohne Zwang - Was ist das?" einen Vortrag zur "Arbeit der Besuchskommission nach PsychKG" hielt und einen Workshop zu "Risiken der Zwangsmedikation" veranstaltete, beklagt, daß die Handlungen anderer an einer Einweisung beteiligter Menschen nicht untersucht und bewertet werden. So stehe der Patient nicht beziehungslos im Raum und werde zweifellos von Problemen umgetrieben, die zu kennen seine Situation auch dem Psychiater verständlicher machte. Reinhild Böhme bezweifelt, daß Psychiater sich wirklich dafür interessieren, was sich in der Seele eines Patienten abspiele. Sie neigten eher dazu, dessen abweichendes Verhalten als Ausdruck einer psychiatrischen Krankheit zu interpretieren, die notfalls auch durch eine Zwangsbehandlung geheilt werden könne. Um ihr Tun vor sich und der Gesellschaft zu legitimieren, präsentierten Ärzte gerne Fallbeispiele, bei denen die Zwangsbehandlung im nachhinein von Betroffenen, denen es wieder besser gehe und die daher den Erfolg der Maßnahme erkannt hätten, gutgeheißen wird.

Allerdings werde über Patienten, für die sich die Zwangsbehandlung nachteilig entwickelt hätte, eher nicht berichtet. Sollten Probleme ruchbar werden, dann würden sie als Einzelfälle abgetan. Im schlimmsten Fall erhöben die Betroffenen keine Klage mehr, weil sie den Freitod als Ausweg aus ihrer bedrängten Situation gewählt hätten.

Zwangsbehandlungen träfen besonders häufig Menschen, die nach Auffassung der Ärzte an einer Psychose oder Manie leiden, so Reinhild Böhme. Äußere Anlässe wie eskalierende Konflikte, Wut und Aggression oder impulsive Konfrontationen mit anderen Patienten würden ausschließlich als Folge psychischer Erkrankung angesehen und mit unter Umständen zwangsweise verabreichten Neuroleptika behandelt. Ziel der Behandlung sei ein äußerlich unauffälliges Verhalten, wobei es lediglich von nachrangiger Bedeutung sei, wie sich der Patient selbst dabei fühlt. Anfangs, in der sogenannten Akutphase, sei die Medikation in der Regel sehr hoch. Man wolle damit erreichen, daß die Gedanken, die den Patienten bewegen, in den Hintergrund gedrängt werden.

Das sei unter anderem deshalb problematisch, weil Patienten oft gar nicht wüßten, warum sie eingewiesen wurden. Irritation, Verunsicherung, Einschüchterung stellten sich ein und würden möglicherweise wiederum als Symptome einer Erkrankung gewertet. Wie bei einer selbsterfüllenden Prophezeiung laufe der Patient Gefahr, die Notwendigkeit einer Zwangsbehandlung durch seine Reaktionen zu verschärfen, selbst wenn diese dem Ausmaß der Entrechtung und Zwangsverfügung adäquat seien. Auch sogenannte Nebenwirkungen der verabreichten Psychopharmaka könnten als Symptome der Krankheit interpretiert werden, so daß weitere Medikamentengaben folgen könnten, die die individuelle Lage wiederum verschärften.

Dabei sei es, wenn der Patient etwa ernsthafte soziale Probleme habe, auf denen auch sein auffälliges Benehmen basiert, wenig sinnvoll, sie medikamentös in den Hintergrund zu drängen und ihre Klärung zu verhindern. Reinhild Böhme selbst habe man zum Beispiel auf späteres Nachfragen mitgeteilt, in ihrem Fall habe das Behandlungsziel darin bestanden, mehr Gelassenheit bei ihr herzustellen, was sie in Anbetracht ihrer konkreten Probleme für abwegig hielt. Gelassen zu nehmen, was auch immer mit ihr geschah, hieß für sie, sich alles gefallen zu lassen. Ein solches Behandlungsziel zu definieren, empfand sie daher als Anmaßung der Psychiater, zumal es nicht funktioniert habe, daß die brave Befolgung der ärztlichen Anweisungen zu einer Besserung ihrer Lage geführt habe. Ihre Probleme wurden in den Hintergrund gedrängt, aber natürlich nicht gelöst. Sie hätten statt dessen unter der Oberfläche weiter geschwelt und noch mehr Unglück angerichtet.

Auf Nachfrage des Schattenblick, wie sie überhaupt in die Situation der Psychiatrisierung gekommen sei, erklärte Frau Böhme, wegen ihrer Habilitation Streit mit ihrem Chef bekommen zu haben. Zwar konnte sie sich letzten Endes durchsetzen, er aber habe ihr eine Schizophrenie-Diagnose angehängt, indem er sie in zweideutige Konfliktsituationen gebracht habe. Nach ihrer Entlassung aus der Psychiatrie habe die Physikerin im Wissenschaftsbetrieb nicht wieder Fuß fassen können. Ihr Ehemann, ein Mathematikprofessor, habe sie unterstützt, indem er sich weigerte, sie als psychisch Kranke zu behandeln. Dies hätte dazu geführt, daß er von seinen Kollegen solange gemobbt worden wäre, bis er sich im Jahr 2000 das Leben nahm. Das hat sie dazu veranlaßt, sich in der Psychiatrie-Bewegung zu engagieren.

In der Folge dieser Ereignisse habe sie jahrelang Wutausbrüche gehabt und tunlichst vermieden, ihren alten Chef zu treffen, um nicht in eine unkontrollierbare Situation zu geraten. Ihr sei jedoch das Glück beschieden gewesen, mit Menschen in Kontakt zu kommen, die ihrer Wut mit Güte begegneten und ihr halfen, die alten Sachprobleme zu lösen, anstatt sie in der Psychiatrie abzuladen. Ihrer Erfahrung nach müßten Wut und Aggression oder Impulsdurchbrüche nicht notwendig Ausdruck psychischer Erkrankung sein, sondern könnten auch als Folge vorausgegangener psychiatrischer Behandlung auftreten. Ziel einer Zwangsbehandlung sei in der Regel, die Unauffälligkeit des Patienten zu gewährleisten und nicht die Probleme zu lösen, die zu seiner Auffälligkeit führten.

So hätten die Befunde in ihrer Patientenakte laut einer Psychiaterin, die ihren Fall begutachtete, nicht für die Diagnose Schizophrenie ausgereicht, wiewohl die Ärztin vermutete, daß Reinhild Böhme tatsächlich unter einer Schizophrenie litt. Deren Versuche, diese unzutreffenden Befunde aus ihrer Akte zu entfernen, seien allerdings gescheitert, Die damals zuständigen Psychiater hätten bekundet, dies sei nun mal ihre Einschätzung gewesen, und daran könne man nichts ändern. Die Schizophrenie-Diagnose werde sie nicht wieder los, so daß sie seit 30 Jahren damit konfrontiert sei, daß die Ärzte auf einen Rückfall warteten.

Im Vortrag - Foto: © 2013 by Schattenblick

Reinhild Böhme
Foto: © 2013 by Schattenblick

Psychiatrie als Agentur gesellschaftlicher Widerspruchsregulation

Reinhild Böhmes persönliche Erfahrungen mit Psychiatrie standen nicht im Zentrum ihres Vortrags und Workshops. Den dort besprochenen Rechts- und Verfahrensfragen bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen wie den Bedingungen, unter denen Besuchskommissionen versuchen, ihrer Aufsichtsfunktion gerecht zu werden, liegt jedoch ein gesellschaftliches Gewaltverhältnis zugrunde, das der psychiatrischen Zwangsbehandlung von Menschen adäquat ist. Frau Böhmes Kommentar zum Verhältnis zwischen medizinischer Autorität und der Ohnmacht von psychischen Problemen betroffener Menschen wie auch ihre eigene Geschichte wirft die Frage danach auf, wie es überhaupt dazu kommt, daß eine gesellschaftliche Gesundheit, die Armut, Hunger, Krieg und die Zerstörung der Natur wenn nicht hierzulande, dann anderswo hervorruft, den Schattenwurf einer "Geisteskrankheit" erzeugen kann, die im Spiegel herrschender Vernunft nicht so wahnsinnig sein kann, wie ihr angelastet wird.

So stellt die Psychiatrie die einzige Institution dar, in der die Ausübung von Zwang außerhalb strafrechtlicher Maßnahmen legal ist. Dies erfolgt aufgrund von Befunden, die den empirischen Nachweis ihrer Entstehung in bioorganischen Substraten bislang schuldig geblieben sind. Korrelationen zwischen abweichendem Verhalten und neurophysiologischen Meßdaten können sich bestenfalls auf statistische Näherungswerte berufen, so daß der unterstellten bioorganischen Kausalität im rechtlichen Sinne eher der Status eines Indizes als eines Beweises zukommt. Der Versuch, sogenannte Geisteskrankheiten kausal in physiologischen Fehlfunktionen zu verorten, läuft auf eben das hinaus, auf eine von zahlreichen Zwecken, die nichts mit der betroffenen Person zu tun haben müssen, mitbeeinflußte Deutung.

Zum Verständnis des Phänomens psychischer Krankheit kommt diesen Zwecken eine Bedeutung zu, die in den Katalogen diagnostischer Zuschreibungen nicht nur keine Rolle spielt, sondern den Werdegang von festgestellter Abweichung zu getroffener Diagnose nur stören könnte. So werden die berufsständischen Interessen der Psychiater, die als Experten über das Befinden ihres Patienten urteilen und damit eine Autorität in Anspruch nehmen, die zumindest im Falle zwangsbehandelter Menschen nicht immer anerkannt wird, ebensowenig in die Analyse dieses Verhältnisses einbezogen wie etwa das Geschäft der Pharmaindustrie, das sich in diesem für die Apparatemedizin nur geringfügig bedeutsamen Bereich klinischer Anwendungen ein besonders lukratives Betätigungsfeld erschlossen hat. Dies geht so weit, daß die immer weiter fortschreitende Ausdifferenzierung psychiatrischer Krankheitsbilder in den medizinischen Klassifikationssystemen ICD-10 und DSM-IV von Kritikerinnen der Pharmaindustrie in direkten Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Psychopharmaka gebracht wird.

Noch entlegener erscheint aus heutiger Sicht die unter medizin- und psychiatriekritischen Menschen früherer Jahrzehnte übliche Einbeziehung gesellschaftskritischer Fragen bei der Beurteilung der Relevanz diagnostischer und therapeutischer Kompetenz des Psychiatriebetriebs. Der Siegeszug der Neurowissenschaften und der biologischen Psychiatrie erfolgte auf der Bahn eines Kampfes um die gesellschaftliche Deutungsmacht, den die Neue Linke auf ganzer Linie verloren hat. Heute steht der Politisierung des Umgangs mit psychischen Erkrankungen die Ratio des Marktes gegenüber, die Störungen im Betriebsablauf der Wirtschaft in Cent und Euro abrechnet. Die Unkosten für die Irrationalität des Wahnsinns werden erstattet, sofern sie zur Wiederherstellung des Betriebsablaufs beitragen, also etwa das erhebliche Potential durch behandlungsbedürftige Depressionen blockierter Arbeitskraft reduzieren. Erfolgt dies unter Einsatz teurer Psychopharmaka, dann läßt sich dies in doppelter Weise als ökonomisch sinnvolle Form gesellschaftlicher Reproduktion darstellen.

In diesem Sinne ist der Psychiatriepatient nicht nur ein in den gesellschaftlichen Normalbetrieb zu reintegrierender Störfaktor, er ist auch Produzent eines medizinindustriellen Komplexes, der im Rahmen der sogenannten Gesundheitswirtschaft einen Nutzen erzeugt, der sich keineswegs mit seiner individuellen Problematik decken muß. Selbst wenn diese in nichts anderem besteht als dem Wunsch, endlich wieder "normal" zu sein, können die dazu eingesetzten Mittel und Methoden ein zerstörerisches Potential freisetzen, daß die damit hergestellte Normalität, wie etwa langfristig von Psychopharmaka abhängige Menschen berichten, subjektiv als Zustand dauerhaften Leidens erlebt wird. Der kategorialen Unterscheidung von Norm und Abweichung ausgesetzt, wird dem Patienten abverlangt, letzteres zugunsten ersterem aufzugeben und sich dabei einer Außensicht zu überantworten, die persönliche Autonomie nicht gelten lassen kann, da die Parameter erwünschten Verhaltens in unauflöslichem Widerspruch zur Voraussetzungslosigkeit uneingeschränkter Selbstbestimmung stehen.

Die ihn in seelische Krisen treibenden Konflikte können zwar psychoanalytisch aufgearbeitet werden, aber dies setzt eine Krankheitseinsicht voraus, die bei Zwangseingewiesenen erst hergestellt werden muß. Dies unter der Bedingung einer Diagnostik zu erreichen, die gerade nicht dazu dient, den anderen Menschen kennenzulernen, um ihm von Mensch zu Mensch zu helfen, sondern seine Einstufung im Rahmen eines vorgegebenen Kataloges der Pathologisierung vorzunehmen, entspricht der Unterwerfung unter als fremd und widrig empfundene Bedingungen. Dies muß nicht mit gewaltsamen Interventionen wie der Elektrokrampftherapie oder dem zerstörerischen Einsatz von Neuroleptika erfolgen, sondern kann auch anhand eines subtilen Spiels von Anerkennung und Ablehnung erreicht werden. Als Folge einer Zwangsmaßnahme ist die dem Patienten abverlangte Krankheitseinsicht jedoch stets davon gezeichnet, gesellschaftliche Bedingungen durchzusetzen, die schon im widersprüchlichen Charakter seiner Vergesellschaftung aufscheinen und nun zementiert werden sollen.

So wird die Entfremdung, der der einzelne in der kapitalistischen Arbeitsgesellschaft ausgesetzt ist, als quasi unumstößliche Konstante nicht in den Kreis zu verändernder Lebensverhältnisse einbezogen. Der Warencharakter des seine Lebenskraft und -zeit zu Markte tragenden Menschen bleibt undurchschaubar, weil seine Erkenntnis als krankmachendes Agens die Veränderung der Gesellschaft und nicht die Anpassung des Menschen an sie zur Folge hätte. So treten sich die Menschen in der Ratio des Werts als Sachwalter eines gegenseitigen Nutzens gegenüber, dessen Inanspruchnahme durch jegliche nicht in den Kategorien des Tausches darstellbare Subjektivität gefährdet ist. Wo die Lebensverhältnisse "nicht als unmittelbar gesellschaftliche Verhältnisse der Personen in ihren Arbeiten selbst, sondern vielmehr als sachliche Verhältnisse der Personen und gesellschaftliche Verhältnisse der Sachen" [1] in Erscheinung treten, ist die Schizophrenie zwischen Sein und Schein, zwischen Sinn und Zweck, zwischen Leben und Sache der Vernunft dieses Nutzens immanent.

Wer daran scheitert, sich damit zu arrangieren, daß die Beteiligung an Ausbeutung und Unterdrückung als Notwendigkeit gesellschaftlicher Funktionserfüllung, als Normalität sozialen Gegeneinanders, als Freiheit privater Aneignung und Erfüllung sinnstiftender Individuation ausgewiesen wird, erfährt die Negation des anderen als Objekt eigenen Nutzens als gesellschaftliche Isolation am eigenen Leib. Die schmerzhafte Entfremdung zu beenden, indem die konsensuelle Zustimmung dazu verweigert wird, den Widerstand gegen die eigene Unterwerfung aufzugeben und die Deutungsmacht der herrschenden Vernunft zu akzeptieren, führt in jedem Fall auf verbotenes Gelände. Wer dies tut, ohne die Fesseln der Beteiligung am Überleben zu Lasten des anderen zu kappen, läuft Gefahr, sich dem dadurch bestimmten Gewaltverhältnis mit Haut und Haaren auszuliefern. Die antagonistische Auseinandersetzung mit der eigenen Vergesellschaftung weder als Krankheit zu akzeptieren, noch sich dem dafür vorgesehenen Reparaturbetrieb zu überantworten, kann jedoch ebensogut als revolutionärer Akt begriffen werden, der die Emanzipation von aller darin wurzelnden Gewalt möglich macht.


Fußnoten:

[1] Karl Marx: Das Kapital, Band 1
http://www.mlwerke.de/me/me23/me23_049.htm#Kap_1_4

Bisherige Beiträge zur Konferenz "Psychiatrie ohne Zwang - Was ist das?" im Schattenblick unter
www.schattenblick.de → INFOPOOL → PANNWITZBLICK → REPORT:

BERICHT/003: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Keine Fesseln und Gewalt (SB)
BERICHT/004: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Unfixiert und nicht allein (SB)
BERICHT/005: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Faule Kompromisse? (SB)
BERICHT/006: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Herrschaft, Brüche, Pharmafessel (SB)
BERICHT/009: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - humane Uhren laufen langsam (Wolf-Dieter Narr)
INTERVIEW/004: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Geschlossene Gesellschaft, Dr. David Schneider-Addae-Mensah im Gespräch (SB)
INTERVIEW/008: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Langsam von der Leine lassen, Dr. Piet Westdijk im Gespräch (SB)
INTERVIEW/009: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - "Und weil der Mensch ein Mensch ist ...", Kathrin Vogler im Gespräch (SB)
INTERVIEW/010: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Kein Flug übers Kuckucksnest, Friedrich Schuster im Gespräch (SB)
INTERVIEW/012: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Humanes Erbe, Rolf Kohn im Gespräch (SB)
INTERVIEW/014: Ohnmacht, Zwang und Psychiatrie - Therapieziel Gesellschaftswandlung, Ulrike Detjen im Gespräch (SB)

28. April 2014