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POLITIK/551: Konsequente Teilhabepolitik ist nicht Kür, sondern Pflicht! (Behindertenbeauftragte)


Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Pressemitteilung 07/2015 - 24.04.2015

+++ Vereinte Nationen fordern mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung - Behindertenbeauftragte Verena Bentele: Konsequente Teilhabepolitik ist nicht Kür, sondern oberste Pflicht! +++


Vor wenigen Tagen haben die Vereinten Nationen ihre abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland veröffentlicht. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, sagte dazu heute:

"Jede zweite Frau mit Behinderung wird im Verlauf ihres Lebens Opfer sexualisierter Gewalt und Kinder werden in Schulen noch immer separiert. Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen: Auch wenn es schon wirklich gute Entwicklung in Deutschland gibt, es gibt noch viel zu tun, bis die inklusive Gesellschaft erreicht ist. Diese Defizite stellen auch die 'Concluding Observations' der UN fest. Sie sind eine deutliche Aufforderung an die Bundesregierung, Bedingungen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen. Anstehende Vorhaben, wie beispielsweise das Bundesteilhabegesetz, müssen nun konsequent im Sinne der Menschen mit Behinderung vorangebracht werden. Das ist nicht Kür, sondern oberste Pflicht. Ich werde die Umsetzung der UN-BRK weiterhin kritisch begleiten und mitwirken, dass Deutschland seine Verpflichtungen konsequent erfüllt.

Die Beauftragte wird dabei besonderes Augenmerk auf folgende Themenfelder legen:

1. Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 UN-BRK)

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung zeigt sich besorgt über die Separierung und die hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung. Er fordert Maßnahmen, die den inklusiven Arbeitsmarkt fördern und den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Mit Blick auf über 300.000 Werkstattbeschäftigte fordert Verena Bentele alle Akteure auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um Alternativen zur Werkstattbeschäftigung zu ermöglichen: "Menschen mit Behinderung haben genauso wie jeder und jede andere ein Recht darauf, einer Tätigkeit nachgehen zu können, die den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Wer auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten will sollte dies auch können. Ein wichtiger Ansatzpunkt dafür wäre die flächendeckende Einführung des Budgets für Arbeit, wie es im Zusammenhang mit dem neuen Bundesteilhabegesetz auch gefordert wird." Auf Anregung der Beauftragten wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zudem eine Studie zum Thema "Inklusion in der dualen Berufsausbildung" beauftragen.

2. Gewaltschutz von Frauen mit Behinderung (Artikel 6 UN-BRK)

Der Fachausschuss zeigt sich ebenfalls "besorgt über die ungenügenden Maßnahmen, um Mehrfachdiskriminierungen vorzubeugen oder zu bekämpfen". Eine Studie des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2012 offenbart, dass jede zweite Frau mit Behinderung in ihrem Lebensverlauf sexualisierte Gewalt erfährt. Aus Sicht der Behindertenbeauftragten müssen aus diesem Grund dringend spezielle Programme aufgesetzt auftragten müssen aus diesem Grund dringend spezielle Programme aufgesetzt werden: "Wir brauchen ein flächendeckendes Angebot von 'Empowerment'-Kursen, um Mädchen und Frauen die Möglichkeit zu geben, Selbstvertrauen aufzubauen. Außerdem ist für mich unverständlich, warum es in Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht auch standardmäßig Frauenbeauftragte gibt." Ein zentraler Punkt in dieser Legislaturperiode ist auch die anstehende Reform des Sexualstrafrechts. Die Beauftragte fordert, die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und die Ungleichbehandlung von sogenannten widerstandsunfähigen Opfern aufzuheben. Diese Forderung wird unterstrichen durch ein Positionspapier des Inklusionsbeirats, der bei der staatlichen Koordinierungsstelle angesiedelt ist und dem die Behindertenbeauftragte vorsitzt.

3. Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29 UN-BRK)

Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist oder die im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, haben in Deutschland kein Wahlrecht. Der UN-Ausschuss stellt klar, dass dieser Ausschluss einen klarer Verstoß gegen Artikel 29 der UN-BRK darstellt. Darüber hinaus wurden Barrieren bei der Ausübung des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung moniert. So werden "angemessene Unterstützungsmechanismen" empfohlen. "Das allgemeine Wahlrecht ist Grundlage unserer Demokratie und ein Menschenrecht. Ich fordere die sofortige Abschaffung des Wahlrechtsauschlusses, damit spätestens zur Bundestagswahl 2017 alle Menschen teilnehmen können", so Verena Bentele. Aus Sicht der Behindertenbeauftragten wären darüber hinaus Informationen in leichter Sprache oder auch flächendeckende Barrierefreiheit beim Zugang zu Medien und Internet notwendig, um politische Teilhabe eit beim Zugang zu Medien und Internet notwendig, um politische Teilhabe zu erleichtern.

4. Achtung der Wohnung und der Familie (Artikel 23 UN-BRK)

Die Kritik des Ausschusses zu diesem Punkt lautet: In Deutschland erhalten Eltern mit Behinderung nicht genügend Unterstützung, um ihre Kinder allein großzuziehen oder ihre Rechte als Eltern auszuüben. "Das Recht auf Familie ist jedoch ein grundlegendes Menschenrecht. Damit die begleitete Elternschaft für alle Menschen mit Behinderung möglich wird, brauchen wir auf Bundesebene klare Festlegungen. Mir ist besonders wichtig, dass wir im Rahmen eines neuen Bundesteilhabegesetzes dieses Thema mit einem Passus 'Elternschaft' regeln", so Verena Bentele.

5. Kinder mit Behinderung (Artikel 7 UN-BRK)

Der Fachausschuss kritisiert auch die mangelnde Chancengleichheit von Kindern mit Behinderung und dass Eltern nicht frei über Art der Bildung und Dienstleistungen für ihr Kind entscheiden können. Derzeit ist beispielsweise für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche das Jugendhilferecht zuständig, geistig und körperlich behinderte Kinder erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe - und damit von den Sozialämtern. Letzteres hat direkte Auswirkungen auf die finanzielle Gesamtsituation der Familie. Die Position der Beauftragten ist, dass die Art des Unterstützungsbedarfs nicht darüber entscheiden darf welche Leistungen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. "Kinder und Jugendliche sind in erster Linie Kinder und sollten nicht in verschiedene Schubladen gesteckt werden! Sie alle müssen die gleichen Chancen bekommen", so Bentele.

6. Inklusive Bildung (Artikel 24 UN-BRK)

Der Ausschuss beanstandet, dass die Mehrheit der Kinder mit Behinderung noch immer separiert werde, das heißt in Förderschulen beschult. Die Experten empfehlen, so schnell wie möglich "Strategien, Aktionspläne, einen Zeitplan und Ziele" zu formulieren, um den Zugang zu hochwertiger inklusiver Bildung in allen Bundesländern zu gewährleisten. Gemeinsam mit den Landesbehindertenbeauftragten forderte Verena Bentele dies schon mehrfach - unter anderem in der Stuttgarter Erklärung vom November 2014. Sie sagte vor dem UN-Ausschuss in Genf: "Die Zuständigkeit der einzelnen Länder für alle Fragen der schulischen und der Hochschulbildung führt zu großen Unterschieden bei der Umsetzung des Artikels 24. Hier müssen gemeinsame Standards geschaffen werden, etwa bei der Frage der Diagnostik und der Zuweisung von Ressourcen. (...) Klar ist in meinen Augen: Qualitativ hochwertige Bildung kostet Geld! Aber dieses Geld ist eine Investition in die Zukunft. Assistenz, Hilfsmittel und Lernmittel müssen für alle verfügbar sein."

Um die Umsetzung der Empfehlungen weiter voranzutreiben, wird die Behindertenbeauftragte am 24. Juni 2015 gemeinsam mit der Monitoring-Stelle eine Follow-up-Konferenz zu den abschließenden Bemerkungen durchführen. Dort sollen in hochrangiger fachlicher Besetzung die Konsequenzen der UN-Empfehlungen für Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung diskutiert werden.

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Quelle:
Pressemitteilung 07/2015 vom 24.04.2015
Hrsg.: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Regine Laroche, Pressesprecherin
Telefon: 030 18 527 - 1797
E-Mail: presse@behindertenbeauftragte.de
Internet: www.behindertenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2015

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