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MELDUNG/543: Anhörung Bundesteilhabegesetz - Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 7. November 2016

Anhörung Bundesteilhabegesetz

Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden


Berlin, 07. November 2016. "Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Eingliederungshilfe mit dem neuen Bundesteilhabegesetz aus dem Fürsorgesystem herausgelöst und in ein modernes Teilhaberecht überführt wird", betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung zum Bundesteilhabegesetz. Zu begrüßen sei beispielsweise die Einführung eines Budgets für Arbeit oder die Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

Dennoch besteht noch deutlicher Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf. So ist die Definition des leistungsberechtigen Personenkreises problematisch. Die Neuregelung könnte unter Umständen zum Ausschluss bestimmter Personengruppen führen, die heute Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wie beispielsweise einzelne Gruppen psychisch kranker Menschen oder von Menschen mit einer Lernbehinderung. Der Deutsche Caritasverband fordert daher, die neuen Zugangskriterien durch eine Modellphase zu erproben und zu evaluieren. "Es muss gesetzlich sichergestellt sein, dass kein heute Leistungsberechtigter künftig durch die Maschen fällt", fordert Neher.

Auch an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung besteht dringender Korrekturbedarf. So kann der Vorrang der Pflegeversicherung dazu führen, dass Menschen, die zugleich Eingliederungshilfe benötigen, Betreuungsleistungen zur sozialen Teilhabe vorenthalten werden mit Verweis darauf, dass die vorrangige Pflegeversicherung diese Leistungen durch die pflegerische Betreuung bereits abgedeckt hat. "Diese vorgesehene Regelung führt nicht zu der vom Gesetzgeber angestrebten Klarheit und Rechtssicherheit, sondern bewirkt im Gegenteil, dass Menschen zwischen den beiden Leistungssystemen hin und her geschoben werden", befürchtet Neher.

Ein weiteres Problem ergibt sich bei den existenzsichernden Leistungen von Menschen in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Bei den Kosten der Unterkunft werden aufgrund der geplanten Regelungen Lücken entstehen, da die vom Sozialamt zu übernehmenden Kosten nicht die tatsächliche Höhe der Kosten in der Einrichtung decken. Die Eingliederungshilfe könnte diese Kosten laut Gesetzentwurf nur dann übernehmen, wenn kein Wechsel der Räumlichkeiten möglich sei. "Es darf nicht sein, dass Menschen gezwungen werden, nach vielen Jahren in einer Einrichtung von dort auszuziehen und in eine Pflegeeinrichtung zu wechseln, weil der Eingliederungshilfeträger nicht bereit ist, die Kosten zu übernehmen", so Neher.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. November 2016
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2016

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