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MELDUNG/419: Uni Kiel startet Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (CAU Kiel)


Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - 13.11.2014

"Die Sicht auf vermeintliche Selbstverständlichkeiten verändern"

Uni Kiel startet Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention



Mit einer Fachkonferenz hat die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) jetzt das Projekt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) begonnen. "Es gehört zu den zentralen Anliegen der CAU, das Recht auf Bildung in Forschung und Lehre zu verwirklichen. Unsere Universität soll ein Ort für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende sein, die alle - ob sie eine Behinderung haben, oder nicht - hier gleichermaßen lehren, studieren und arbeiten können", betonte Vizepräsidentin Professorin Anja Pistor-Hatam. Wissenschaftsstaatssekretär Rolf Fischer hob die Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung für das Pilotprojekt hervor.

Bundesweit ist die CAU eine der ersten Universitäten, die einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an einer Hochschule erstellt. Sie ist zudem die erste Universität, die das Konzept in einem partizipativen Prozess mit Personen aus allen Mitgliedsgruppen auf den Weg bringt. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die CAU deshalb ermutigt, den Prozess und die Inhalte zugleich als Modell für andere Universitäten zu konzipieren. Das Pilotprojekt "BRK-Aktionsplan für die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel" wird von Vizepräsidentin Professorin Anja Pistor-Hatam geleitet. Die Initiative von Professorin Uta Klein, Leiterin der Gender Research Group, wird unterstützt von Dr. Katrin Grüber vom Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (Berlin) sowie Christiane Schindler von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks (Berlin).

"Mit dem Aktionsplan wird die CAU Barrieren abbauen, Beeinträchtigungen erkennen und für Verbesserungen sorgen. Es beginnt damit, die Sicht auf vermeintliche Selbstverständlichkeiten zu verändern und die Perspektive von Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen einzunehmen", so Pistor-Hatam. Weitere Handlungsfelder sind die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung, Studium und Studierendenleben, Lehre und Forschung, Information und Kommunikation sowie Campus und Gebäude. In Schleswig-Holstein sei das Stichwort "Inklusion" bislang vor allem in Bezug auf Kitas und Schulen diskutiert worden, sagte Pistor-Hatam weiter. Doch meine die Konvention ausdrücklich auch die Universitäten: Artikel 24, Absatz 5 der BRK verlange ausdrücklich, dass auch für einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung gesorgt werden müsse.

Weitere Informationen:
www.gender.uni-kiel.de/aktuelles

Zur Behindertenrechtskonvention:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/un-behindertenrechtskonvention.html

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Quelle:
Presse, Kommunikation und Marketing, Dr. Boris Pawlowski
Postanschrift: D-24098 Kiel
Telefon: (0431) 880-2104, Telefax: (0431) 880-1355
E-Mail: presse@uv.uni-kiel.de
Internet: www.uni-kiel.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2014