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MELDUNG/386: ... nur manche sind gleicher (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 16.05.2014

Streitfall Henri:
Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt fordert Modellversuche



Berlin/Walldorf. Darf ein Kind mit Down-Syndrom aufs Gymnasium? Der Fall eines Jungen im baden-württembergischen Walldorf hat bundesweit den ohnehin schon heftig geführten Streit um die schulische Inklusion weiter angefacht. Henri Ehrhardt will mit seinen Freunden nach der Grundschule aufs Gymnasium wechseln. Das jedoch lehnt das Gymnasium ab, und nun hat auch die benachbarte Realschule dem behinderten Jungen eine Absage erteilt. "Das kann doch nicht sein", sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. "Dem Wunsch von Henri und seinen Eltern muss entsprochen werden. Niemand darf sich einfach wegducken. Alle müssen mit anpacken, damit Inklusion in unserem Land Wirklichkeit werden kann." Von Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch fordert die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende, geistig behinderten Schülern und damit auch Henri den Besuch des Gymnasiums oder anderer Regelschulen als Modellversuch zu ermöglichen.

Dr. Theo Klauß, Bundesvorstandsmitglied der Lebenshilfe und Professor an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, weist darauf hin, dass Menschen mit geistiger Behinderung voraussichtlich an keiner Regelschule den üblichen Abschluss erreichen: "Henri zum Beispiel wird dies auch kaum auf der Real- oder Hauptschule schaffen." Daher sollte Inklusion nicht auf einen bestimmten Schultyp beschränkt sein. Und Henri, so Professor Klauß weiter, wäre nicht das erste Kind mit Down-Syndrom, das in Deutschland ein Gymnasium besucht - ohne Aussicht auf Abitur, aber ganz im Sinne erfolgreicher Inklusion.

Der Lebenshilfe ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen bedarfsgerecht ausgestaltet sind. "Hierbei können Modellversuche eine gute Möglichkeit sein, Bedingungen und Konzepte gemeinsamen Unterrichts zu entwickeln, die auch den einzelnen Schulen, ihren Traditionen und Leitbildern entsprechen", erklärt die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Die polarisierende Diskussion um Henri, die gegenseitigen Schuldzuweisungen und Stereotypen hält sie dagegen für wenig hilfreich.

(2053 Zeichen)

Die 514 Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit mehr als 130.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von mehr als 3200 Einrichtungen und Diensten für Menschen mit geistiger Behinderung. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport- , Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden zirka 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.

Rund 60.000 hauptamtliche und etwa 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 16 Landesverbände der Lebenshilfe und die Bundesvereinigung Lebenshilfe sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen geistig behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

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Quelle:
Pressemitteilung: 16.05.2014
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2014