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MELDUNG/133: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen - Handlungsbedarf (Hubert Hüppe)


Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Hubert Hüppe, Nr. 42/2010 - Berlin, 2. Dezember 2010

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen verdeutlicht Handlungsbedarf


"Ich freue mich über die vielen Aktionen und Veranstaltungen in ganz Deutschland zum morgigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen. Sie können dazu beitragen, das Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu schärfen, dass Teilhabe ein Menschenrecht ist, kein Akt der Fürsorge oder Gnade", betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen verdeutliche den Handlungsbedarf für mehr Inklusion, also gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen mitten in der Gesellschaft von Anfang an, so Hubert Hüppe. Handlungsbedarf bestehe in allen Lebensbereichen, von Bildung und Erziehung, über Arbeit und Wohnen bis zur Mobilität und Freizeit. Trotz mancher Fortschritte in den letzten Jahren gebe es in vielen Bereichen großen Nachholbedarf. Defizite seien etwa beim gemeinsamen Schulbesuch vorhanden, der derzeit nur etwa 18 % aller Schülerinnen und Schüler mit sogenanntem "sonderpädagogischem Förderbedarf" ermöglicht wird. Eine Beschäftigungschance in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts bleibe vielen behinderten Menschen zurzeit verschlossen. Ausbildungen fänden häufig außerhalb von Betrieben statt, trotz zigtausender freier Ausbildungsplätze, verdeutlichte Hubert Hüppe.

"Auch die Gesundheitsversorgung behinderter Menschen ist immer wieder ein wichtiges Thema bei den Eingaben, die mich erreichen. Die von mir in diesem und im nächsten Jahr veranstaltete Tagungsreihe zur Gesundheit von Menschen mit Behinderungen soll darauf aufmerksam machen, in welchen Bereichen Änderungen besonders notwendig sind", wies der Behindertenbeauftragte auf ein weiteres Handlungsfeld hin.

Vom jetzt anstehenden Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den Aktivitäten der Länder erhoffe sich der Beauftragte einen Schub für mehr gleichberechtigte Teilhabe und zur Verbreitung des Inklusionsgedankens. "Ich finde ausgesprochen gut, dass keine Woche vergeht, in der die UN-Behindertenrechtskonvention und mit ihr das Thema Inklusion von unterschiedlichen Akteuren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nicht zum Thema gemacht wird. Man muss allerdings aufpassen, ob überall da, wo Inklusion draufsteht Inklusion auch tatsächlich drin ist", warnte Hubert Hüppe.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 42/2010 - Berlin, 2. Dezember 2010
des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Tel.: 03018 527-4637, Fax: 03018 527-1871
E-Mail: fragen@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2010