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BILDUNG/282: Deutsches Studentenwerk - Tipps und Informationen Nr. 6/2010 (IBS)


Deutsches Studentenwerk - Tipps und Informationen Nr. 6/2010

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Aus der Arbeit der IBS und des DSW


Stellungnahme zum Behindertenbericht der Bundesregierung

Am 3. Mai 2010 führt der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe durch. In Kapitel 4.3. befasst sich der Bericht mit der Hochschulbildung. In seiner Stellungnahme zur Anhörung verweist das Deutsche Studentenwerk (DSW) auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Studienzulassung, bei der Studiengestaltung und bei Prüfungen sowie bei der Studienfinanzierung. Das DSW macht deutlich, dass nicht nur die Hochschulen selbst, sondern auch der Bund und die Länder gefordert sind, damit Studierende mit Behinderung mit gleichen Chancen studieren können. Die vollständige Stellungnahme des DSW finden Sie hier:
http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=02101
Den Behindertenbericht 2009 finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/138/1613829.pdf


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Aus Hochschulen und Studentenwerken

Portal "Behinderung und Studium" der TU Dortmund

Behinderte und chronisch kranke Studierende der TU Dortmund finden die für sie wichtigen Informationen ab sofort in einem neuen Internetportal von DoBuS. Das Portal "Behinderung und Studium" bietet einen barrierefreien und zielgruppenorientierten Zugang zu den vielfältigen Angeboten, Dienstleistungen und Informationen der TU Dortmund für behinderte oder chronisch kranke Studierende. Die über das Portal erschließbaren Informationen betreffen alle Bereiche des studentischen Lebens: Studium und Auslandsaufenthalte ebenso wie Wohnen, Mobilität oder Kultur.

Das Portal finden Sie unter
http://www.dobus.uni-dortmund.de/cms/de/home/


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Aus den Bundesländern

Niedersachsen: Kein Erlass des Studienbeitrags innerhalb der Regelstudienzeit

Ein Erlass der Studiengebühren wegen einer Behinderung oder schweren Erkrankung ist erst nach Überschreiten der Regelstudienzeit möglich. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Das Gericht wies die Klage eines Studenten ab, dessen Studierfähigkeit infolge eines Sportunfalls erheblich beeinträchtigt war. Die Richter begründeten ihre Position damit, dass es innerhalb der Regelstudienzeit letztlich ungewiss sei, ob es tatsächlich zu einer Studienzeitverlängerung komme. Darüber hinaus würde ein Erlass des Studienbeitrages in der Regelstudienzeit behinderte Studierende begünstigen, weil sie dann insgesamt weniger Abgaben entrichten müssten als nichtbehinderte Studierende. Das Gericht verwies zugleich darauf, dass sich die Regelung zum Erlass der Studiengebühren im niedersächsischen Hochschulrecht von der in anderen Bundesländern unterscheide.

Das Urteil vom 02.03.2010 finden Sie unter
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0580020070000394%20A



Neues Beratungsangebot des VdK NRW

Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen baut sein Beratungsangebot im Bereich Studium und Behinderung aus. Beraten lassen können sich Studieninteressierte oder Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Institutionen und Lehrende. Neben der telefonischen oder schriftlichen Einzelberatung werden individuelle Informationsbesuche an Hochschulen in NRW organisiert und Informationsveranstaltungen für behinderte oder chronisch kranke Studierende angeboten.

Weitere Informationen über das Angebot des VdK finden Sie unter
http://www.vdk.de/cms/mime/2527D1266397751.pdf


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Verschiedenes

Bündnis barrierefreies Studium

Das Bündnis barrierefreies Studium hat eine Stellungnahme zur aktuellen Debatte um die Reform der Bologna-Reform vorgelegt. In seinem Diskussionsbeitrag "Auf dem Weg zu einer Hochschule für Alle - Bausteine für die Herstellung chancengleicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung" benennt das Bündnis notwendige Maßnahmen, um Teilhabedefizite und die im Zuge des Bologna-Prozesses neu entstandenen Barrieren zu beseitigen. Dringenden Handlungsbedarf sieht das Bündnis in den Bereichen Zulassung, Studiengestaltung und im Bereich der Studienfinanzierung, hier insbesondere bezüglich der Finanzierung der notwendigen personellen und technischen Unterstützung.

Die Stellungnahme des Bündnisses barrierefreies Studium finden Sie hier:
http://www.studentenwerke.de/pdf/BbSt_Hochschule2010.pdf



Wahlprüfstein zur Landtagswahl in NRW

Das Bündnis barrierefreies Studium hat sich mit einem Wahlprüfstein an die Parteien im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf gewandt. Der Wahlprüfstein "Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit sichern" greift die Probleme beim Übergang zum zweistufige Bachelor-/Master-Studiumsystem auf. Die Mitglieder des Bündnisses wollen von den Parteien u.a. wissen, ob sie für eine Abschaffung der Studiengebühren eintreten, der Forderung nach einem Bericht zur Situation der Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit in Nordrhein-Westfalen zustimmen oder das Amt der/des Behindertenbeauftragten im nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz gesetzlich verankern werden.

Den Wahlprüfstein finden Sie hier:
http://www.studentenwerke.de/pdf/BbSt_Wahlpruefstein_NRW_2010.pdf


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Termine

Vorankündigung: Seminar "Studienfinanzierung für Studierende mit Behinderung"

Termin: 22. bis 24. September 2010
Ort: Oldenburg
Veranstalter: Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks
Zielgruppe: Berater/innen und Beauftragte für die Belange der Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit sowie Studierende, die in der Beratungsarbeit engagiert sind

Im Mittelpunkt des Qualifizierungsseminares stehen die rechtlichen Grundlagen der Studienfinanzierung für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit. Es wird ein Überblick vermittelt über die unterschiedlichen Säulen der Studienfinanzierung. Dazu gehören das BAföG, Stipendien sowie die Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrbedarfe nach SGB II und SGB XII. Neben Vorträgen bieten Arbeitsgruppen die Gelegenheit, das Wissen in praktischen Übungen zu vertiefen. Vorgestellt werden die gut aufeinander abgestimmten Beratungsangebote des Studentenwerks Oldenburg. Die Teilnehmenden können darüber hinaus das Projekt "Hörsensible Universität" der Universität Oldenburg kennenlernen.



Infoveranstaltung beim UNI-Tag

Termin: 29. Mai 2010
Ort: Dresden
Veranstalter: Arbeitsgruppe Studium für Blinde und Sehbehinderte (AG SBS) der TU Dresden
Zielgruppe: Blinde und sehbehinderte Studieninteressierte und Studierende

Welche Angebote gibt es für blinde und sehbehinderte Studierende an der Technischen Universität Dresden? Antworten auf diese Fragen gibt es im Rahmen des UNI-Tages der TU. Die Arbeitsgruppe Studium für Blinde und Sehbehinderte (AG SBS) beantwortet alle Fragen rund ums Studium mit Behinderung, zum Wohnen oder zur Studienfinanzierung. Interessierte können auch die Stiftplatte ausprobieren, ein von der TU Dresden mitentwickeltes graphikfähiges Display für Blinde.

Weitere Informationen zum Uni-Tag finden Sie unter

http://elvis.inf.tu-dresden.de/index.php?menuid=76t.


Workshop: Eingliederungshilfe im Studium: Status quo und mögliche Reformen

Termin: 28. - 30. Mai 2010
Ort: Speyer
Veranstalter: Netzwerk der Interessengemeinschaften behinderter/chronisch kranker und nichtbehinderter Studierender
Zielgruppe: Studierende mit und ohne Behinderung, Interessierte

Für die meisten behinderten Studierenden, die im Studium auf Hilfsmittel, Assistenz oder Dolmetscher angewiesen sind, ist die Eingliederungshilfe als Teil der Sozialhilfe die einzige Finanzierungsmöglichkeit. In dem Workshop werden die Probleme diskutiert, die Studierende mit Behinderung gegenwärtig bei der Finanzierung ihrer Hilfe- und Unterstützungsbedarfe im Rahmen der Eingliederungshilfe haben. Es werden die aktuellen Initiativen zur Reform der Eingliederungshilfe vorgestellt und ein Positionspapier erarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.behinderung-und-studium.de/allgemein/tagung-zum-thema-eingliederungshilfe-im-studium-status-quo-und-mogliche-reformen-vom-28-3052010-in-speyer


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.04.2010 - Tipps und Informationen Nr. 6/2010
Deutsches Studentenwerk - Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel.: 030 / 29 77 27 -64, Fax: 030 / 29 77 27 -69
E-Mail: studium-behinderung@studentenwerke.de
Internet: www.studentenwerke/behinderung


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2010