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BILDUNG/246: Aktionsprogramm für inklusive Bildung gefordert (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 10. März 2009

SoVD fordert ein Aktionsprogramm für inklusive Bildung


SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der SoVD setzt sich dafür ein, dass der gemeinsame Schulbesuch behinderter und nicht behinderter Kinder nicht länger die Ausnahme ist, sondern zur Regel wird. Vor diesem Hintergrund legen wir heute ein Positionspapier vor, das konkrete Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem beschreibt und einfordert.

Der Handlungsbedarf für Deutschland ist sehr groß. Hierzulande besuchen nur 15,7 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule. Damit ist die Bundesrepublik ein Schlusslicht im europäischen Vergleich. In vielen europäischen Ländern liegt die Inklusionsquote behinderter und lernbehinderter Kinder bei 60 Prozent, in den skandinavischen Ländern sogar bei 90 Prozent. Auch die UN-Konvention geht von einer Zielmarke von 80 bis 90 Prozent aus und erfordert deshalb deutliche Veränderungen im deutschen Bildungssystem.

Der SoVD fordert ein klares Bekenntnis der Politik zur Inklusion als Ziel und Anspruch der Bildungspolitik in Deutschland. Die Bundesrepublik hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet. Deutschland muss sich von seinem Sonderweg verabschieden. Die allgemeinen Schulstrukturen müssen so verändert werden, dass lernbehinderte und behinderte Kinder nicht ausgegrenzt, sondern von Anfang an einbezogen werden. Der SoVD fordert von Bund und Ländern ein verbindliches Aktionsprogramm für inklusive Bildung, das konkrete Schritte zur Umsetzung und einen verbindlichen Zeitplan enthält. Die Behindertenverbände sind hierbei einzubeziehen.

Als notwendige Einzelmaßnahmen fordert der SoVD u. a. den Vorrang der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder in allen Landesschulgesetzen. Das Wahlrecht der Eltern, d. h. ihr verbindlicher Rechtsanspruch auf die Aufnahme ihres lernbehinderten oder behinderten Kindes an einer allgemeinen Schule muss gesetzlich festgeschrieben werden. Die Bundesländer müssen verbindliche Ziele für die schrittweise Erhöhung des Inklusionsgrades festlegen.

Das SoVD-Positionspapier "UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Inklusive Bildung verwirklichen" finden Sie auf der Internetseite www.sovd.de

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden


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Pressestatement

von Adolf Bauer, Präsident des Sozialverband Deutschland (SoVD)

Pressekonferenz "UN-Konvention umsetzen - Inklusive Bildung verwirklichen"

Berlin, 10. März 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen heute das Positionspapier des Sozialverband Deutschland (SoVD) für ein inklusives Bildungssystem vorstellen. Darin fordern wir konkrete Schritte auf dem Weg zu einem Bildungswesen, das keine Schüler ausgrenzt, sondern auf das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern setzt.

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir eine völlig neue Ausgangslage. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, dass der gemeinsame Schulbesuch behinderter und nicht behinderter Kinder nicht länger die Ausnahme ist, sondern zur Regel wird. Von der UN-Behindertenrechtskonvention geht daher ein Aufbruchsignal aus. Die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems ist ein Prozess. Entscheidend ist, dass wir damit jetzt beginnen. Deutschland muss sichtbare Fortschritte erzielen, denn aufgrund der UN-Konvention müssen wir uns in künftigen Monitoring-Berichten an anderen Staaten messen lassen.

Wenn wir uns anschauen wo wir heute stehen, wird deutlich, dass wir noch einen weiten Weg zurücklegen müssen: Die Bundesrepublik ist derzeit ein Schlusslicht in Europa. In Deutschland besuchen nur 15,7 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule. Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass Deutschland hier einen Sonderweg beschreitet. In Großbritannien, Portugal, Schweden und Norwegen werden über 90 Prozent der Schüler mit Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention geht von einer Zielmarke von 80 bis 90 Prozent aus.

Wir müssen uns also anstrengen, um im internationalen Vergleich aufzuholen. Wir müssen als erstes ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür schaffen, dass die Ausgrenzung von Schülern in Sondersystemen der falsche Weg ist. Ein Weg, der den Kindern Chancen verbaut, sie abstempelt und sozial isoliert. Kinder, die jeden Tag weite Wege zu einer Förderschule auf sich nehmen müssen, finden kaum Kontakt zu Spielkameraden aus der Nachbarschaft, die in die Regelschule gehen. Ausgerechnet den Leistungsschwächeren wird die zusätzliche Anstrengung eines weiten Schulweges zugemutet. Und für ihren Lebensweg erweist sich die Förderschule als Sackgasse. Mehr als drei Viertel aller Abgänger von Förderschulen verlassen diese ohne anerkannten Schulabschluss. Die Förderschüler machten 2006 die Hälfte aller Schulabgänger ohne Schulabschluss aus. Was das für ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt bedeutet, liegt auf der Hand.

Welche fatalen Folgen die Ausgrenzung von Kindern in der Schule haben, zeigen einige Fallbeispiele von jungen Behinderten, die uns durch die integ-Jugend, der Jugendorganisation unseres Verbandes bekannt geworden sind. Die Beispiele, die Sie in der Pressemappe finden, beschreiben Fälle von Aussonderung, aber auch Fälle, in denen eine Aufnahme in die Allgemeine Schule erkämpft werden konnte.

Eines möchte ich an dieser Stelle betonen: Uns geht es hier nicht darum, die Sonderschulen in ein schlechtes Licht zu rücken. Viele Sonderpädagogen leisten dort engagierte Arbeit. Nicht die Sonderpädagogik ist gescheitert, sondern das System Sonderschule. Die Kinder haben dort keine Möglichkeit, von guten Schülern zu lernen. PISA und IGLU haben gezeigt: Leistungsstarke Kinder werden nicht dadurch besser, dass die Leistungsschwachen "aussortiert" werden. Aber leistungsschwache Kinder werden in durchgängig leistungsschwachen Gruppen schlechter.

Umgekehrt gilt: Das gemeinsame Lernen kommt allen Kindern zugute. Gute Schüler profitieren davon, wenn sie behinderten Schulkameraden etwas erklären. Das stärkt das Selbstbewusstsein und erhöht die soziale Kompetenz. Eltern müssen also keine Angst haben, dass inklusiver Unterricht zu Lasten der nicht behinderten Kinder geht.

Ein inklusives Bildungssystem setzt ein grundlegendes Umdenken aller voraus: Eine inklusive Schule ist qualitativ etwas ganz anderes als eine integrative Schule. Integration verlangt von dem lernbehinderten oder behinderten Kind eine Anpassungsleistung als Voraussetzung dafür, dass es überhaupt in die Allgemeine Schule aufgenommen wird. Inklusion bedeutet, dass sich die Schule an den Förderbedarf des Kindes anpasst und feststellt, welche Unterstützung und Förderung das Kind benötigt, um an einer Allgemeinen Schule zu lernen.

Bislang wird das gemeinsame Lernen immer unter Vorbehalt gestellt: Ob ein behindertes Kind an einer allgemeinen Schule aufgenommen werden kann, hängt zum Beispiel davon ab, ob zusätzliches oder sonderpädagogisches Personal vorhanden ist und ob die Klassenräume barrierefrei sind. Wir müssen daher erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht zu schaffen.

Das ist ein Prozess, bei dem wir alle mitnehmen müssen: die Eltern, die Lehrer, die Schulverwaltung, die Politiker und natürlich die Schüler. Wir brauchen dazu auch die Sonderpädagogen und ihre spezielle Qualifikation. Das Ziel ist, die Sonderpädagogen aus den Sonderschulen und in die Allgemeinen Schulen zu holen.

Es ist schon seit vielen Jahren wissenschaftlich erwiesen, dass das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern wichtig und richtig ist. Es gibt viele Bespiele, wie Schulen erfolgreich das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern organisieren. Darauf können wir aufbauen und Schritt für Schritt eine inklusive Bildung verwirklichen, die bereits in der Kita beginnt und bis zur Universität führt.

Die UN-Konvention ist der Auftrag zur Schaffung inklusiver Bildung. Das ist eine der zentralen bildungspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre. Jetzt gilt es, die Voraussetzungen für inklusive Bildung zu schaffen.

Der SoVD setzt sich für die Verwirklichung inklusiver Bildung ein. Wir fordern daher von Bund und Ländern ein verbindliches Aktionsprogramm für inklusive Bildung, das konkrete Schritte zur Umsetzung und einen verbindlichen Zeitplan enthält.

Eine Vielzahl konkreter Veränderungsschritte, die jetzt erfolgen müssen, finden Sie im Forderungspapier des SoVD.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 19 / 2009, 10. März 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2009