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STANDPUNKT/004: Kassenleistung für Pränatalen Bluttest verhindern (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 22. März 2019

Kassenleistung für Pränatalen Bluttest verhindern


Freiburg/ Dortmund/ Berlin - Wenn vorgeburtliche Pränataltests künftig von den Krankenkassen bezahlt würden, verändere dies das gesellschaftliche Bewusstsein erheblich. Behinderung würde zum Betriebsunfall des Lebens erklärt.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) und seine Fachverbände Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) wenden sich entschieden gegen die Zulassung von nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, sich gegen die Zulassung einzusetzen.

In einer frühen Phase der Schwangerschaft können nichtinvasive Pränataltests genetische Auffälligkeiten beim Embryo, wie Trisomie 21, erkennen. Hinweise auf Trisomie 21 mit pränataldiagnostischen Methoden führen in vielen Fällen zum Abbruch von Schwangerschaften.

Eine Zulassung verbiete sich auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist und die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt. "Embryos werden durch den Test danach eingeteilt, ob ihr Leben lebenswert oder nicht lebenswert ist. Das gilt es zu verhindern. Jeder Mensch hat grundsätzlich seine Würde und seinen Wert", unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher. Es müsse eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, Frauen und Familien in der Gestaltung ihres Lebens mit Kindern mit einer Behinderung besser zu beraten und konkret zu unterstützen. Dafür setzten sich die Dienste und Einichtungen der Caritas in ihrer praktischen Arbeit ein.

Einem flächendeckenden Screening als Kassenleistung treten die Verbände mit Nachdruck entgegen. "Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dürfen nicht in einem gesellschaftlichen Klima leben, in dem sie sich für ihr Recht auf Leben und ihr Dasein rechtfertigen müssen", erläutert Johannes Magin, Vorsitzender des CBP.

Die Bundesvorsitzende des SkF, Anke Klaus, ergänzt: "Die heute angekündigte Entscheidung wird weitreichende Auswirkungen auf die Schwangerschaftsvorsorge haben. Der Druck auf werdende Eltern wird noch weiter ansteigen, alle diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die Geburt eines Kindes mit bestimmten genetischen Auffälligkeiten zu verhindern. Unabhängig von der Kassenzulassung muss die Anforderung des Gendiagnostikgesetzes, psychosoziale Beratung vor und nach jeder genetischen Untersuchung anzubieten, besser umgesetzt werden, um Eltern umfassend bei dieser schwerwiegenden Entscheidung zu unterstützen."


Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Mehr als 1.100 Mitgliedseinrichtungen und Dienste begleiten mit ca. 94.000 Mitarbeitenden rund 200.000 Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung und unterstützen ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 143 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. März 2019
Deutscher Caritasverband, Pressestelle
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Telefon: 030 30 284447-42, Telefax: 030 284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2019

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