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MELDUNG/071: Fortbildungsprogramme für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zum Thema Behinderung gefordert (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 30. September 2012

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert qualifizierte Fortbildungsprogramme zur Bewusstseinsbildung



Berlin - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat Fortbildungsprogramme für Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Bund und Ländern zum Thema Behinderung gefordert. "Bei staatlichen Stellen ist weiterhin großer Fortbildungsbedarf in Sachen UN-Behindertenrechtskonvention zu erkennen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung der Publikation "Barrieren in den Köpfen abbauen! Bewusstseinsbildung als Verpflichtung" am 30. September in Berlin. "Viele Menschen, gerade auch in staatlichen Stellen, haben nach wie vor Vorurteile und stereotype Vorstellungen über Menschen mit Behinderungen, die die Umsetzung von Inklusion behindern", sagte Aichele. Eine inklusive Gesellschaft könne nur gelingen, wenn das Bewusstsein für Würde und Rechte von Menschen mit Behinderungen staatlich wie gesellschaftlich von allen getragen werde. Bewusstseinsbildende Maßnahmen, die auf die Überwindung der "Barrieren in den Köpfen" zielten, seien nach der UN-Behindertenrechtskonvention eine staatliche Verpflichtung, so Aichele weiter.

"Die Menschenrechtsbildung bietet auch für die Rechte von Menschen mit Behinderungen große Chancen. Dies haben staatliche Stellen noch nicht hinreichend erkannt", erklärte Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung im Deutschen Institut für Menschenrechte. Die UN-Behindertenrechtskonvention sei für die Menschenrechtsbildung ein wesentlicher Bezugspunkt für unterschiedliche Sensibilisierungs-, Aus- und Fortbildungsprogramme. "Der Menschenrechtsbildung kommt für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine wichtig Rolle zu", unterstrich Reitz.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte arbeitet gemäß seinem parlamentarischen Auftrag seit Bestehen zum Thema Menschenrechtsbildung. Für diese Aufgabe gibt es eine eigene Abteilung.


Die neue Ausgabe aus der Publikationsreihe "Positionen" der Monitoring-Stelle widmet sich dem Thema "Barrieren in den Köpfen abbauen! Bewusstseinsbildung als Verpflichtung".

Positionen Nr. 8: "Barrieren in den Köpfen" abbauen! Bewusstseinsbildung als Verpflichtung (auch in Leichter Sprache)
Link: http://www..institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=426&cHash=699f7e5d909f22c123a4ebe14fbcd36c

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. September 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2013