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MELDUNG/082: Wahlrecht dringend reformieren und auf alle Menschen mit Behinderungen ausweiten (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 7. Mai 2015

Bürgerschaftswahl in Bremen:
Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten dürfen am Sonntag nicht wählen


Berlin - Anlässlich der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am kommenden Sonntag kritisiert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte, dass Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten am Sonntag immer noch nicht wählen dürfen. "Menschen auf Grund einer Behinderung vom Wahlrecht auszuschließen, verletzt das Recht auf politische Partizipation", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Bund und Länder müssten das Wahlrecht dringend reformieren und auf alle Menschen mit Behinderungen ausweiten.

Auch der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich im April besorgt geäußert über den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht in Paragraf 13 Nr. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) und in den entsprechenden Ländergesetzen. Er kritisiert darüber hinaus die praktischen Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Ausübung des Wahlrechts hindern. Der UN-Fachausschuss empfiehlt Bund und Ländern, alle Gesetze und sonstigen Vorschriften aufzuheben, die Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht ausschließen. Der UN-Fachausschuss prüfte Ende März den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und legte im April mit seinen "Abschließenden Bemerkungen" Empfehlungen an Deutschland für eine verbesserte Umsetzung vor.

In Bremen dürfen am Sonntag gemäß Bremer Wahlrecht Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten nicht wählen. Menschen mit psychosozialer Behinderung in forensischen Einrichtungen dürfen jedoch in Bremen wie auch in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Wahl gehen. In allen anderen Bundesländern ist dies nicht möglich. "Die Uneinheitlichkeit existierender Regelungen für diese Gruppe legt doch nahe, wie willkürlich und haltlos die Ausgrenzung dieser Menschen mit Behinderungen von diesem zentralen politischen Vorgang in einigen Bundesländern wie auch im Bund ist", erklärt Aichele.


Deutsche Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=dd456eccf4051dba17fa

Aktuelle Übersicht der Monitoring-Stelle über Wahlrechtsausschlüsse:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=d26cbcf59e1b798e0647

Mehr zum Thema Wahlrecht auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=4bc4a3b2f09efb23fd7e

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Mai 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2015

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