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APPELL/002: Nordrhein-Westfalen - Inklusive Bildung muss umgesetzt werden (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 6. September 2017

Nordrhein-Westfalen: Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und muss umgesetzt werden

Deutsches Institut für Menschenrechte fordert zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems auf / Bundesweiter Kongress "Eine Schule für Alle" vom 8. bis 10. September in Köln


Berlin. Anlässlich des bundesweiten Kongresses "Eine Schule für Alle" (8. bis 10. September in Köln) appelliert das Deutsche Institut für Menschenrechte an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, inklusive Bildung nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. "Wir ermuntern alle Beteiligten, aus den bisherigen Fehlern und Herausforderungen bei der Umsetzung inklusiver Bildung in Nordrhein-Westfalen zu lernen und den Aufbau eines inklusiven Schulsystems zielgerichtet anzugehen", sagt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen.

Die praktischen Schwierigkeiten bei der Etablierung inklusiver Schulen dürften nicht dazu führen, dass Fortschritte nicht gesehen würden oder Inklusion gar als gescheitert betrachtet werde. "Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht, demgemäß alle Menschen mit und ohne Behinderungen optimal gefördert werden sollen. In einem gut gemachten inklusiven Schulsystem erzielen alle Kinder bessere Lernergebnisse, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie auch Hochbegabte. Gleichzeitig wird niemand ausgegrenzt. Dass Vielfalt allen Lernenden zugutekommt, ist seit Langem wissenschaftlich belegt", betont Kroworsch.

Die Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Die neue Landesregierung muss ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems ausarbeiten, das konkrete Maßnahmen und zeitliche Vorgaben enthält. Sie soll personelle und finanzielle Ressourcen zum Aufbau der inklusiven Bildung umschichten sowie schrittweise und auf absehbare Zeit alle Förderschulen schließen. Die Aufrechterhaltung eines Förderschulsystems neben der allgemeinen Schule ist nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das hat auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2016 in seiner "Allgemeinen Bemerkung Nr. 4" klar gestellt. Kroworsch: "Das von der Landesregierung verhängte Moratorium der Förderschulschließung darf deshalb nicht von Dauer sein. Die Politik muss zudem Schüler_innen, Eltern, Lehrkräfte sowie andere Berufsgruppen in den Veränderungsprozess stärker einbeziehen und ihr Vertrauen zurückgewinnen."

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 2017 wurde es von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu intensivieren.

Beim Kongress "Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!" (8. bis 10. September in Köln) werden rund 70 Referent_innen aus Schulen, aus der Lehrerbildung, Jugendarbeit, aus Unternehmen und der Wissenschaft vorstellen, wie Inklusion in Schule, Freizeit und Arbeitswelt gelingt.

Weitere Informationen:

Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht. Warum es die inklusive Schule für alle geben muss:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=783&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=310365da757cfa893d618f545d2bf141

Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Das Recht auf inklusive Bildung. Allgemeine Bemerkung Nr. 4 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=782&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=b1e25a249aff28be357cff67526659fe

Alle Publikationen der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=9c913c76e89d6e72e434

Website des Kongresses "Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!"
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=988b726bd285cccc928e

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. September 2017
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2017

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