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UMWELTLABOR/270: Grenzwertiges Versteckspiel - Fallstudie Dioxin (SB)


Über den (Un)sinn von Grenz- und Referenzwerten


Es scheint beinahe eines jener Dejà-vu-Erlebnisse zu sein: Alle Jahre wieder kommt der Dioxinskandal. Und wie bereits zuvor scheinen Politiker, Toxikologen und andere Experten aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder aus dem Verbraucherministerium mit ihren Skandalmeldungen und Entwarnungen offensichtlich nur einen Zweck zu verfolgen: die Öffentlichkeit so lange zu verwirren - sie mal mit neuen Funden in Panik zu versetzen und dann wieder zu beruhigen - bis alle nur all zu gerne bereit sind, zu glauben, daß irgendwie alles insgesamt schon unter Kontrolle sei, die Schuldigen gefunden sind, ihre gerechte Strafe erhalten werden und auch für die Gesundheit weiter keine Gefahr mehr besteht (siehe hierzu auch KOMMENTAR/098: Wer hat denn Angst vor Dioxin? (SB)).

Bis das so weit ist, werden Nahrungsmittel vernichtet, weil schon ein überschrittener Grenzwert ausreicht, um Eier, Hühner und Schweine in die Sondermüllverbrennung wandern zu lassen - hochwertige, hochenergetische Nahrung, die an anderer Stelle, an der Menschen aufgrund mangelnder Ernährung krank werden, schmerzlich fehlt.

Ein Zauberwort inmitten dieses Geschehens, das neben Dioxin und Tierfutterfett immer wieder in den Medien zur Sprache kam und Auslöser von Panik und Massenvernichtungsaktionen einerseits, wie auch die Grundlage, beruhigende Impulse zu vermitteln andererseits, zu sein scheint, ist der "Grenzwert". Dieser einfache Begriff ist auch die Ursache der offenbar nicht ganz unbeabsichtigt gestifteten Verwirrung, die die Öffentlichkeit verstummen läßt, denn man müßte sich schon etwas eingehender mit dem beschäftigen, was sich dahinter verbirgt, um dann mit der Unschuld des Kindes zu fragen, ob Dioxin in bestimmten Lebensmitteln denn weniger giftig ist oder besser vertragen wird als in anderen...

Und kaum ein anderer Umweltgiftstoff eignet sich so gut dazu wie dieser, sowohl zu verwirren als auch den Ekel vor bestimmten Lebensmitteln zu schüren.

Tatsächlich ist die Sache mit dem Grenzwert ein offenbar höchst komplexes Problem, das dem normalen Verbraucher zu vermitteln sich die Experten nicht in der Lage sehen. Zudem lagen die unlängst diskutierten Werte noch in einer Größenordnung, über die man keine gesicherte Aussage treffen wollte. Denn in welcher Form und in welcher Schwere ein Gift seine Wirkung tatsächlich entfaltet, hängt bekanntlich vor allem davon ab, wieviel davon im Körper des betroffenen Organismus ankommt. Es werden aber nur Nahrungs- oder Futtermittel untersucht, keine Menschen.

Nun ist Dioxin für den Verbraucher ohnehin ein Reizwort und deshalb sehr geeignet, ihm den Appetit zu verderben. Er denkt nämlich sofort an den Unfall im italienischen Seveso (1976) oder den Anschlag auf den ukrainischen Politiker Viktor Juschtschenko (2004), zwei Vorfälle, die mit drastischen Bildern die Wirkung von reinem 2,3,7,8-TCDD augenfällig machten. Denn - was kaum jemand erinnert - nur dieses eine "Dioxin", das als Seveso-Gift bekannte 2,3,7,8-Tetrachlordibenzodioxin (TCDD) besitzt eine akut tödliche Wirkung. Ein Mikrogramm (ein Millionstel Gramm) davon reichen aus, um ein Meerschweinchen zu töten. Es ist damit tödlicher als "Cyankali", aber nur in dieser einen Form.

Weitere Skandale wie dioxinhaltige Kieselrot-Schlacke auf Sport- und Spielplätzen (1991) oder zuletzt kontaminierte Eier und Eiprodukte bzw. Hühnerfleisch (1999) haben dafür gesorgt, daß "Dioxin" auch in den Jahren dazwischen als gefürchteter Begriff sprichwörtlich in aller Munde blieb. Auch wenn die Gefahr für die Betroffenen in Einzelfällen sogar ausgeschlossen werden konnte (So war das Dioxin in der Kieselrot-Schlacke zum größten Teil so in glasartigen Partikeln eingeschlossen, daß es nicht austreten konnte), die Angst vor Dioxin blieb und bleibt!

Doch bei dem derzeit diskutierten Schadstoff handelt es sich weder um dieses spezielle tödliche Gift noch um eine andere Einzelsubstanz aus der Reihe der unter dem Oberbegriff "Dioxine" eingeordneten Substanzen, sondern um eine Mischung in unterschiedlicher Zusammensetzung, in der aber laut FAZ vom 10. Januar 2011 u.a. zwei Dibenzodioxine mit sechs Chloratomen, eines mit sieben und eines mit acht vorkommen.

Es gibt genau genommen 75 verschiedene polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (Abk. PCDD). Darüber hinaus werden aber genauso polychlorierte Dibenzofurane (Abk. PCDF) dazu gezählt, von denen es 135 mögliche Kongenere (= verwandte Verbindungen) gibt. Das sind zusammengezählt 210 verschiedene Verbindungen von unterschiedlich starker Giftigkeit, die alle unter diesen Begriff fallen und die in den verschiedensten Kombinationen und Mischungsverhältnissen vorkommen können. Doch das ist noch nicht alles, sämtliche Kongenere (verwandte Verbindungen) können statt Chloratomen mit Brom substituiert vorkommen oder auch aus einer Mischung von beiden, so daß es insgesamt 5020 Kongenere, d.h. Dioxine gibt.

Allein das macht die reale Einschätzung der Gefahr, die von einer möglichen Dioxinkontamination ausgeht, schwierig. Man kann bis zu einer exakten Analyse der Einzelkomponenten der Mischung nicht genau sagen, wie giftig das gefundene "Dioxin" sein wird, da von relativ harmlos bis stark gesundheitsgefährdend quasi alles möglich ist.

Beim jüngsten Dioxinproblem kommt als beunruhigende Tatsache noch dazu, daß die ersten Grenzwertübertretungen schon so weit zurückliegen, daß die meisten belasteten Eier, Hähnchen und daraus weiter produzierten Lebensmittel schon zu Beginn des Skandals längst verzehrt waren. Es läßt sich somit gar nicht mehr überprüfen, ob bei der bereits konsumierten Nahrung der Toleranzbereich für Dioxine überschritten war bzw. die Gesundheit von Menschen gefährdet wurde.

Entsprechend widersprüchlich spiegelte sich die Einschätzung der Gefährdungslage dann auch in den Medien wieder: Mal sollte der "Grenzwert" nur leicht erhöht sein, mal in den überprüften Eiern um mehr als das Doppelte überschritten, dann wieder war von einem 77fach überschrittenen "Grenzwert" in Futterfetten die Rede. Das alles alarmiert den Verbraucher, sagt ihm jedoch letztlich nichts, da er die entsprechende Bemessungsgrenze meistens gar nicht mitgeliefert bekommt. Und die ist nicht immer die gleiche.

Wer ein gutes Gedächtnis besitzt, erinnert sich möglicherweise noch, daß es in der Vergangenheit sogar um weitaus höhere Verhältnisse ging. Bei dem Dioxinskandal in Belgien vor 12 Jahren verkündeten Umweltpolitiker mit Entrüstung und Besorgnis, daß die in belgischen Nahrungsmitteln gefundene Dioxinmenge den zulässigen Grenzwert bis zum 2000fachen überschreite. Gleichzeitig versicherten auch damals die Toxikologen, es bestünde "keinerlei Gesundheitsgefahr" - zumindest solange von den verseuchten Produkten nur wenige und diese nicht über längere Zeit verzehrt würden. Wie, fragt man sich, kann es zu nur zu derartigen Angaben kommen. Und diese Frage wurde bis heute nicht beantwortet.

Ist Fisch-Dioxin weniger giftig als das im Hühnerei?

Fakt ist, nicht jeder Grenzwert legt eine "Grenze zwischen gesundheitsschädlich und noch akzeptabel" fest, wie man meinen könnte, sondern legalisiert genau genommen sogar die Gegebenheiten bzw. die ohnehin vorhandene und unvermeidbare Grundbelastung. Anders gesagt gehen die Behörden und Institutionen, die für die Festlegung von Dioxin-Grenzwerten verantwortlich sind, davon aus, daß sich das ubiquitär vorhandene Umweltgift, das sich in Boden, Luft und Wasser befindet, in keinem Lebensmittel vollkommen vermeiden läßt. Auch geht es nicht darum, welche Dioxin-Mengen für den Menschen noch tolerierbar sind. Vielmehr geht es bei den Grenzwerten eher darum, die Menge an Dioxin, die der menschliche oder tierische Organismus aufgrund von Umweltaltlasten ohnehin verkraften muß, nicht noch zusätzlich zu erhöhen.

Wenn also Politiker davon sprechen, der Grenzwert in Eiern und Geflügel sei im großen und ganzen nicht überschritten worden, beziehen sie sich auf die höchste erlaubte Konzentration, d.h. die sogenannten "Höchstmengen" von Dioxin in den jeweiligen Lebensmitteln in Europa: z.B. 1,5 pg TE [pg = ein Pikogramm ist ein Billionstel bzw. 10 hoch minus 12 Gramm] pro Gramm Fettgehalt eines Hähnchens. Bei Eiern beträgt der Grenzwert sogar 3 Pikogramm TE pro Kilo Eifett. Der in der Regel stark mit Dioxinen belastete Aal erhält dagegen automatisch einen daran angepaßten, sehr viel höheren Grenzwert. Auch bei anderen Fischen ist ein Mehrfaches der Eier-Belastung noch erlaubt - dabei gibt es genügend Leute, die viel mehr Fisch essen als Eier.

Auch wirtschaftliche bzw. politische Interessen werden in diesen Grenzwerten berücksichtigt. So wurde der Höchstgehalt für Eier u.a. deshalb relativ niedrig angesetzt, weil sich die Lobby der Eierproduzenten und Legebatterienbesitzer speziell hierfür stark gemacht hatte. Diese glaubten mit einem in Käfighaltung leicht zu erreichenden relativ niedrigen Dioxin-Grenzwert in Eiern die Produktion von Bioeiern so zu erschweren, daß die eigenen, in Legebatterien erzeugten Produkte bessere Marktchancen hätten. Denn Eier und Fleisch der gemeinhin als gesündere Produktion geltenden Konkurrenz, d.h. von freilaufenden Hühnern, die fröhlich im Dreck scharren, sind in der Regel stärker mit Dioxin belastet, und unkontaminierter Scharrgrund ist rar.

Bei diesen willkürlich festgelegten sogenannten "Höchstgehalten" d.h. erlaubten Höchstmengen von Schadstoffen in Lebensmitteln, spricht man von "technischen Grenzwerten", nicht von "Gesundheitsgrenzwerten"! Bei letzteren kommt es darauf an, wieviel der fraglichen Stoffe in den Körper gelangen und sich gesundheitlich bemerkbar machen. Um darüber relevante Aussagen zu treffen, müßte man Menschen systematisch mit diesen Stoffen vergiften und ihre Wirkung dokumentieren, was natürlich außer Frage steht. Somit hat man es - wie bei fast allen Giften - mit hochgerechneten und geschätzten Grenz- oder Wirkwerten zu tun.

Der ADI und seine Ableitlinge

Das Vertrauen in die Sachkompetenz und das Verantwortungsbewußtsein der Mitglieder in den Kommissionen, die die verschiedenen Grenzwerte, (die Höchstmengen oder -gehalte, Eingreif- oder Auslösewerte, Zielwerte oder Schwellenwerte, in welche die Grenz- oder Richtwerte nämlich einzeln unterschieden werden) so festsetzen sollen, daß bei ihrer Einhaltung Schäden für Umwelt und Menschen vermieden werden, wird allerdings auf eine harte Probe gestellt, wenn man die unterschiedlichen "Schätz"werte betrachtet, welche die verschiedenen Institutionen empfehlen. Die vielen verschiedenen Definitionshintergründe für die besagten Werte tragen ebenfalls zu der bereits erwähnten Verunsicherung bei der Risikoabschätzung bei. In einer Chemie-Vorlesung der Uni Kiel wurde bereits 1992 erklärt:

- die amerikanische Umweltbehörde EPA setzte als "täglich duldbarer Wert" 0,006 pg TE/kg fest;
- ihre für Nahrungs- und Arzneimittel zuständige Schwesterbehörde FDA hält den zehnfach höheren Wert von 0,06 pg TE/kg für angemessen;
- das Bundesgesundheitsamt sieht die Grenze bei 1 pg TE/kg, die niederländischen Behörden bei 4 pg TE/kg;
- die Weltgesundheitsorganisation hat gerade ihren ADI-Wert nach neuen Untersuchungen korrigiert und auf 10 pg TE/kg festgelegt - den Wert, den auch Kanada und Großbritannien für richtig halten.
(siehe Internet: www.chemievorlesung.uni- kiel.de/1992_umweltbelastung/dioxin5.htm)

Es handelt sich hierbei um sogenannte ADI-Werte, die sich auf sogenannte Toleranzäquivalenzwerte (TE bzw. TEQ) beziehen. Letztere sollen die unterschiedliche Giftigkeit der besagten 5020 Einzeldioxine berücksichtigen helfen, so daß man die jeweilige Dioxin-Mischung wie eine Einzelsubstanz betrachtet.

Nun bezieht sich die hier abgebildete Spannbreite unschiedlicher Vorstellungen nur auf "einen" vermeintlich internationalen Standard, den ADI-Wert. Angesichts der oben beschriebenen unterschiedlichen Eingreif-, Höchst und Schwellenwerte potenziert sich die hier dokumentierte Verunsicherung bei der Risikoabschätzung noch um ein Vielfaches, wenn es darum geht, wieviel Dioxin in Lebensmitteln enthalten sein dürfen und ab welchen Werten behördlich eingegriffen werden muß. Einmal abgesehen davon, daß sich alle Eingreifwerte und Höchstgehalte angeblich von den entsprechenden ADI-Werten ableiten sollen.

Die unterschiedlichen ADI-Werte wurden in den letzten 10 Jahren weder angeglichen noch ihre Unterschiedlichkeit plausibler begründet. Je nach Behörde schwanken die "täglich erduldbaren" ADI Werte immer noch zwischen 1 bis 10 pg TE [1 Pikogramm = 1 pg = 1 Billionstel Gramm] pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag. In Deutschland gilt zwar noch immer die Aufnahme von 1pg TE/kg Körpergewicht pro Tag als unbedenklich. Doch auch die Herleitung dieses Wertes wirft an sich schon Fragen auf:

Zum einen soll sich dieser spezielle ADI-Wert auf äußerst komplizierte Abschätzungen und Extrapolationen der Ergebnisse von Untersuchungen an den Opfern des Seveso-Unfalls vor 23 Jahren stützen und an Personen orientieren, die aus Berufsgründen erhöhten Dioxin-Belastungen ausgesetzt waren. So werden aus den Krankenakten von Personen, die mit sehr hohen Dosen Dioxin belastet wurden, teilweise mögliche Folgeerkrankungen oder Symptome prognostiziert, die aus dem Kontakt mit sehr viel niedrigeren Dioxinmengen erwachsen könnten. Auch diese Werte können nur sehr grobe Schätzwerte wiedergeben, da die Menge der tatsächlich aufgenommenen Dioxine, auch bei starker Belastung, nicht befriedigend bestimmt werden kann. Wie weit die hieraus ermittelten Werte tatsächlich in den ADI eingehen ist zudem fraglich. Denn eigentlich gibt es ein standardisiertes Schema, mit dem sämtliche ADI-Werte produziert werden.

Hierzulande wird zunächst ein zweijähriger, standardisierter Fütterungsversuch mit allmählicher Dosierungssteigerung an Ratten durchgeführt. Verschiedene Populationen bzw. Versuchsreihen werden mit verschiedenen Dosen, die in der Regel jeweils eine Zehnerpotenz auseinander liegen, getestet. Diejenige Testreihe, die keine "adversen" (nachteiligen) Veränderungen gegenüber der Kontrollgruppe aufweist, gibt die Grundlage für die Berechnung des NOAEL. Das ist der noch als sicher geltende Dosierungslevel, bei dem kein beobachtbarer (nachteiliger) Effekt auftritt (dem NOEL bzw. NOAEL = No Observable (Adverse) Effect Level) und ein weiterer Grenzwert, der sogenannte Schwellen- bzw. Wirkschwellenwert für Dioxin.

Noch einmal: Der ADI-Wert wird nicht ermittelt, sondern
wissenschaftlich wird nur ein NOAEL-Wert festgelegt.

Daraus errechnet man nach einem bestimmten Schema die Dosis, die angeblich lebenslang verträglich sein soll, also den ADI-Wert. Entsprechende Langzeitversuche, die diese Werte bestätigen, werden nicht durchgeführt.

Berechnungsschema Ein standardisierter Tierversuch bestimmt zunächst den NOAEL (No Adverse Effect Level). Diese auf das Körpergewicht bezogene Tagesdosis wird dann mit einem Faktor 10 für den Unterschied Tier - Mensch und einem weiteren Faktor 10 für die unterschiedliche Suszeptilität verschiedener Individuen zum ADI umgerechnet.
(Toxikologie Webseite von Dr. Tino Merz, Sachverständiger für Umweltfragen, seit 1981 www.dr- merz.com/Toxikologie/Chronische_Intoxikation/ADI-Konzept/adi- konzept.html)

Auf der gleichen Webseite wird gerade die Standardisierung dieses Verfahrens kritisiert, denn durch die Starre des Konzepts würde die Wirkdosis systematisch "unterschätzt":

Die Standardisierung schließt einen Großteil der Biologie und einen Großteil der Toxikologie von vornherein aus, was im überwiegenden Teil der Fälle zu einer Unterschätzung der Wirkdosis führt. Die Unterschätzung der Wirkdosis kann mehrere Zehnerpotenzen betragen. Dieses Konzept muss als gescheitert betrachtet werden (über die verbleibende Aussagekraft der in der Literatur zu findenden Daten siehe unten).
(Toxikologie Webseite von Dr. Tino Merz, Sachverständiger für Umweltfragen, seit 1981 www. dr-merz.com/Toxikologie/Chronische_Intoxikation/ADI-Konzept/ adi-konzept.html)

So ist die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen durchaus fraglich, denn Ratten sind bekanntlich gute Entgifter. Im Zusammenhang mit der Diskussion über die sehr persistenten polychlorierten Dioxine, Furane und PCB wurde beispielsweise festgestellt, daß die Halbwertszeit - das ist die Zeit, die vergeht, bis nur noch die Hälfte der aufgenommenen Dosis im Körper verblieben ist - um einen Faktor 100 kleiner ist als die des Menschen. Im Sinne eines Sicherungskonzeptes müßte zumindest gewährleistet sein, daß - wenn Menschenversuche schon nicht möglich sind - zumindest die jeweils empfindlichste Tierart oder genauer diejenige Tierart, die auf einen Schadstoff am empfindlichsten reagiert, als Testorganismus eingesetzt wird.

Doch selbst dann bleibt immer noch die Frage offen, wie gut bzw. eindeutig sich negative Effekte überhaupt von außen wahrnehmen lassen, da die Tiere nicht in der Lage sind, geringfügige Befindlichkeitsstörungen, die durchaus auch für menschliche und andere tierische Organismen in der Umwelt relevant wären, zu kommunizieren.

Die unerklärlichen Divergenzen zwischen den einzelnen Institutionen bilden letztlich auch nur die Unsicherheit der Experten angesichts der aus Tierversuchen hochextrapolierten Werte ab. So kommt die Auswertung einer immerhin 2500seitigen Dokumentation der EPA (Environmental Protection Agency) nur zu dem Schluß, daß man nicht wirklich sicher sein kann und bestenfalls 10 fg TE [1 Femtogramm = 1 fg = 1 Billardstel Gramm bzw. 10 hoch minus 15 Gramm] bzw. 0,01 pg TE pro Kilogramm Körpergewicht und pro Tag lebenslang verträglich sein dürften, wenn man alle Risiken bedenkt. Zwei dieser drei zusätzlichen Zehnerpotenzen sind der hohen Akkumulation dieser ausgesprochen fettliebenden Stoffe im Körper geschuldet. Die FDA (Food and Drug Administration) legt als maximale Zufuhr an Dioxin gemäßigtere 0,1 pg TE pro Kilogramm Körpergewicht und Tag als Gesundheitsgrenzwert fest.

Diese wesentlich vorsichtiger ermittelten Werte der amerikanischen Umweltbehörde EPA und der FDA wären somit wesentlich sicherer. Doch sie gelten als umstritten, da sie nochmals um 10.000 bzw. 100.000mal niedriger sind als die im Tierversuch sicher ermittelten NOAEL Werte, was offensichtlich viele Toxikologen für irrational halten.

Da aber laut einer Vorlesung der Uni Kiel 1992 [1] jeder Mensch in den Industrieländern erwiesenermaßen mindestens allein in nicht unmittelbar belasteter Außenluft etwa 0,03 pg TE/kg Körpergewicht/Tag Dioxine durch die Atemluft aufnimmt und die Aufnahme durch die Nahrung mindestens 1,3 pg TE/kg Körpergewicht/Tag beträgt, und eine andere Untersuchung zeigt, daß von mindestens 100 pg TE/Tag pro Person ausgegangen werden muß - wird klar, daß die offensichtlich sicherer angesiedelten Werte in der Praxis einfach nicht zu erreichen sind. Das ist das eigentlich irrationale daran. Dabei sind die 100 pg TE/Tag noch eine sehr positive Schätzung.

Soviel zum ADI-Wert, dem gängigsten Gesundheitsgrenzwert. Nun wird eine weitere Verunsicherung produziert, wenn in den Medien davon gesprochen wird, daß in Nahrungsmitteln, beispielsweise in Deutschland für Hähnchen der maximale Grenzwert von 2 pg TE pro Gramm Hähnchenfleisch überschritten wurde. Denn hier ist nicht der ADI-Wert, sondern die bereits erwähnte Höchstmenge bzw. der Höchstgehalt für Lebensmittel gemeint. Man muß aus dem genauen überschrittenen Höchstwert erst die tatsächliche Verzehrmenge bestimmen und dann schauen, ob der festgelegte ADI-Grenzwert überschritten wurde, um das Risiko, daß aus einem möglichen Verzehr entsteht, abschätzen zu können.

Nach WHO kann dann ein 75 Kilogramm schwerer Bürger gefahrlos einer Dosis von 750 pg TE aus gemischten Dioxinen trotzen, was laut WHO dann umgerechnet 350g dieses Hähnchenfleisches pro Tag entspricht, ein Kind mit 20 Kilogramm verträgt laut WHO noch immer 100g davon - täglich! In Deutschland dürfte der gleiche Mensch nach offizieller Lesart nur 75 pg TE Dioxine gefahrlos zu sich nehmen, was einer täglichen Zufuhr von 35g dieses Hähnchenfleisches entspräche. Viel mehr dürfte die fragliche Person dann auch nicht zu sich nehmen, um die oben erwähnten tägliche Aufnahmemenge von 100 pg TE nicht zu überschreiten.

Wer sollte bei diesen Mengen angesichts anderer Nahrungsmittel, die ebenfalls Dioxin enthalten können, da heutzutage noch satt werden? Es wäre in der Geschichte der Lebensmittel sicher nicht das erste Mal, daß Grenzwerte so zurechtgerückt und festgelegt werden, damit das Ausreichen der Ernährung nicht leidet.

Es gibt mehr als nur einen Grenzwert für Dioxin

Man fragt sich, ob nicht mittels all dieser unterschiedlichen Begrifflichkeiten und entsprechend zugeordneter Zahlenwerte für Höchstmengen bzw. -gehalte, Schwellenwerte, Eingreifwerte oder Auslösewerte bzw. Zielwerte, die sich alle unter dem Oberbegriff "Grenzwert" verbergen, nicht genau die unterbliebene Grenzwertbestimmung darüber, was und wieviel eigentlich an Dioxinen vermieden werden müßte, damit Mensch und Tier ohne Schaden überleben, verschleiert werden soll.

Die Werte dienen angeblich innerhalb des sogenannten Europäischen Minimierungskonzepts dazu, zur Verringerung der Dioxin- und -PCB-Belastung beizutragen. Bestenfalls können sie aber nur die bestehende Belastung dokumentieren. Darüber hinaus verweist jeder der im folgenden beschriebenen sogenannten "drei Pfeiler des Minimierungskonzepts" auf den nächsten Grenzwert des Konzepts, sobald sich Grenzen oder Widersprüche bemerkbar machen:

1. Höchstgehalte

sollen dazu dienen, hoch belastete Lebens- und Futtermittel vom Markt nehmen zu können. Höchstgehalte wurden für Dioxine und für die Summe aus Dioxinen und -PCB (= Polychlorbenzole, eine ähnlich umweltschädliche Stoffgruppe) festgelegt. In der Praxis sieht es allerdings anders aus und es wird auf Eingreif-, Zielwert oder ADI verwiesen. In einem Artikel der Saarbrücker Zeitung (April 2006, "Wie sicher sind unsere Lebensmittel?") von Ulrike Gonder hieß es beispielsweise dazu:

Der Gesetzgeber hat Höchstmengen für eine Reihe von Stoffen festgelegt, um die Verbraucher vor potenziellen Gesundheitsgefahren zu schützen. Allerdings sind dies keine rein medizinisch begründeten Werte, sie orientieren sich auch an der "guten landwirtschaftlichen Praxis" sowie an politischen, juristischen und gesellschaftlichen Forderungen. Die Höchstmengen dienen der Lebensmittelkontrolle als Grenzwerte. Liegen die gefundenen Rückstände darüber, dürfen die Lebensmittel nicht mehr verkauft werden und das BfR nimmt eine Bewertung des damit möglicherweise verbundenen Gesundheitsrisikos vor. Das ist nötig, weil ein Überschreiten der Höchstmenge nicht automatisch eine Gesundheitsgefahr darstellt.

Höchstmengen müssen stets unterhalb der gesundheitsgefährlichen Schwelle liegen. Zu ihrer Bestimmung werden unter anderem ADI- und ARfD-Werte berücksichtigt.
(siehe auch: www.ernaehrgesund.de/artikel/rueckstaende/index.html)

Höchstmengen bzw. Höchstgehalte orientieren sich somit auch u.a. an den z.B. durch die landwirtschaftliche Praxis unvermeidbaren Pestizid-Einträgen in Lebensmitteln. Im Falle des vollkommen unnützen Umweltgiftes Dioxin geht man von einer in der Notwendigkeit der chemischen Industrie begründeten nicht zu vermeidenden Emission aus, die sich gemeinsam mit Altlasten des persistenten Umweltgiftes als unvermeidbare Hintergrundbelastung summiert.

2. Auslösewerte bzw. Eingreifwerte

sollen dazu dienen, Belastungen bei bedenklichen Stoffen zu erkennen, die deutlich über den Hintergrundwerten liegen. Die Quellen der Kontamination sind zu ermitteln und Emissionen möglichst zu unterbinden. Da Dioxine und -PCB aus unterschiedlichen Quellen stammen, gelten getrennte Auslösewerte für diese beiden Stoffgruppen.

Auslösewerte liegen also generell oberhalb der üblicherweise gemessenen "Hintergrundbelastung" mit dem entsprechenden Rückstand, aber unterhalb des in Nahrungsmitteln erlaubten Höchstgehaltes, also in diesem Fall z.B. bei 0,4 Milliardstel Gramm TE Dioxin pro Kilo Frischgemüse (das liegt in einer Größenordnung, die einem Achtel Zuckerwürfel in einem 3 Millionen Liter fassenden Supertanker entspricht). Wird dieser Wert bei einer Kontrolle überschritten, soll vorsorglich die Quelle der erhöhten Belastung gefunden und sofort beseitigt werden. Da dieser Wert aber analytisch schwer zu erfassen ist, braucht es eine besondere, kostenaufwendige Ausrüstung, die nur wenige Labore zur Verfügung haben. Ergo sind die Kontrollen gemeinhin rar und finden meist nur auf Verdacht statt.

3. Zielwerte,

die angeben sollen, wie hoch die Belastung sein darf, damit der TWI [2] (Tolerable Weekly Intake), ein weiterer Gesundheitsgrenzwert also, von der Bevölkerungsmehrheit eingehalten werden kann. Warum man in diesem Fall vom täglichen ADI auf einen längeren wöchentlichen Zeitraum umsteigt, kann logischerweise eigentlich nur einen Grund haben: Innerhalb eines längeren Intervalls läßt sich besser verschleiern, daß die täglichen Grenzwerte durch äußere Gegebenheiten häufiger überschritten wurden, wenn am Ende der Woche der TWI eingehalten wird. Und daß mit den festgelegten Höchstgehalten in Lebensmitteln die noch tolerablen ADI-Werte sehr leicht überschritten werden können, hatten wir bereits gesehen. Durch die Definition eines weiteren Grenzwerts, der nun die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung sichern soll, wird das Problem der zahlreichen unterschiedlichen ADI-Werte für den gleichen Schadstoff verschleiert. Allerdings hat dieser "Zielwert" den kleinen Schönheitsfehler, daß er bislang noch nicht weiter definiert worden ist und offenbar keine richtige weitere Funktion hat. Er entpuppt sich somit als reine Grenzwert-Blase. Das ist im Grunde als vermeintlich dritte Säule im "Europäischen Minimierungskonzept" für Dioxin nicht einmal besonders dekorativ.

Dagegen wurden Höchstgehalte für Lebensmittel in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19.12.2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und für Futtermittel in der Richtlinie 2006/13/EG der Kommission vom 03.02.2006 zur Änderung der Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in Futtermitteln in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB festgelegt.

Auslösewerte bzw. Eingreifwerte finden sich für Lebensmittel in der Empfehlung 2006/88/EG der Kommission vom 06.02.2006 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln und für Futtermittel in der Richtlinie 2006/13/EG vom 03.02.07 (national in der Futtermittelverordnung vom 24.05.2007 als Aktionsgrenzwert aufgeführt).

Noch einmal: Der im Lebensmittelrecht verankerte sogenannte Auslöse- oder Eingreifwert soll sich praktisch mit der Hintergrundbelastung an Dioxinen in unserer Nahrung decken, die u.a. bei der Metallverarbeitung und -erzeugung sowie bei anderen industriellen Prozessen in winzigen Mengen entstehen und über die Luft auf - und schließlich in - den Boden gelangen. Ähnlich sieht es mit den Höchstgehalten/Höchstmengen in Lebensmitteln aus, nur kommen hier außer der Hintergrundbelastung quasi noch die unvermeidbaren, durch den üblichen Umgang mit Agrarchemikalien zu erwartende Kontamination noch mit dazu (z.B. Dioxine als Nebenprodukte in Pflanzenschutzmitteln). Dadurch werden paradoxerweise die erlaubten Höchstgehalte höher angesetzt als die Eingreifwerte. Und dadurch sind die seltsamen Widersprüche in den Aussagen von Toxikologen und Politikern bei den bekannten Skandalen erklärbar: Ein bedenklicher Eingreifwert kann überschritten sein, ohne daß toxikologische Bedenken entstehen, da der ADI oder TWI nicht überschritten wurde.

Der Eingreifwert scheint damit nichts weiter als eine politische Rechtfertigung zu sein, Dioxinbelastungen, die über das unvermeidliche Mindestmaß hinausgehen, grundsätzlich zu verhindern. So heißt es in der Gesetzesgrundlage (Erwägungsgrund 10 der Verordnung (EG) Nr. 2375/2001) auch nur, daß "Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln geeignet sind, eine unannehmbar hohe Exposition der Bevölkerung und den Vertrieb unannehmbar stark kontaminierter Lebensmittel - beispielsweise durch versehentliche Verunreinigung oder Exposition - zu vermeiden."

Da nun bei dem im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes verstandenen Prinzip, laut Definition von einer unvermeidlichen Grund- oder Hintergrundbelastung ausgegangen wird, muß man sich fragen, ob also nur diese Grund- oder Hintergrundkontamination in einem Maß ansteigen muß, das von Behörden als "unvermeidbar" gerechtfertigt werden kann, damit der dazugehörige Grenzwert ebenfalls offiziell einen höheren Normwert annehmen darf. Derart beliebig veränderbare Werte machen wenig Sinn.

Tatsächliche Risiken wie Toxizität oder Gesundheitsschädlichkeit lassen sich durch solche Grenzwerte nicht ausschließen!

Deshalb wird hier zurück auf den Wert verwiesen, auf den sich alle und alles zu beziehen scheinen, d.h. die "lebenslang duldbare tägliche Aufnahme" bzw. den ADI-Wert (acceptable daily intake). Von dem - wie bereits erwähnt - jede Institution eine andere Vorstellung hat und der weder wissenschaftlich dokumentiert noch mit allen eventuellen Risiken abgeschätzt werden kann, weil er dann "irrational" und uneinhaltbar niedrig ausfallen würde. Kurzum, der ADI ist Alpha und Omega der Sinnlosigkeit aller Grenzwerte - oder hier beißt sich die Katze in den Schwanz.

Wie wir bereits gesehen hatten, haben Schätzwerte bzw. Extrapolationen schon an gesundem Menschenverstand gemessen wenig Wert. Zum einen sind bei diesen niedrigen Konzentrationen akute Vergiftungen nicht zu befürchten, zum anderen lassen sich mögliche langfristige, sogenannte Niedrigdoseneffekte gar nicht so einfach ermitteln. Mögliche Langzeitfolgen wie Krebs und andere schwer faßbare Beeinträchtigungen wie Störungen von Immunabwehr, Fortpflanzung oder Stoffwechsel sowie neurologische und psychische Symptome, lassen sich darüber hinaus nach einer langen Latenzzeit ursächlich nicht mehr auf frühere Dioxinbelastungen zurückführen, da es viele Ursachen für diese speziellen Krankheiten gibt.

Und last but not least sprechen wir von 5020 verschieden toxischen Dioxinen, deren zu erwartende Giftigkeit in einem sogenannten Dioxin-Toleranzäquivalenzwert (TEQ oder TE) zusammengefaßt wird. Denn die hier verwendeten Angaben beziehen sich sämtlich auf diese Verallgemeinerung. Genaugenommen müßten die einzelnen Dioxine und ihre jeweilige Toxizität genau bestimmt und für jeden der 5020 verschiedenen Stoffe ein Grenzwert festgelegt werden. Statt dessen geht man davon aus, daß die meisten der 5020 Dioxine bestenfalls halb so stark wie das Seveso-Gift wirken oder auch nur einen Bruchteil seiner Wirksamkeit besitzen. D.h. logischerweise könnte eigentlich bei einem Grenzwert von 1 oder 2 pg theoretisch für ein Dioxin oder ein Dioxingemisch, dem geringere Toleranzäquivalenz"faktoren" zugeordnet werden, auch die zumindest doppelte bis hundertfache Menge des angegebenen Wertes in den Lebensmitteln erwartet werden.

Auch bei dem letzten vergleichsweise kleinen Dioxinskandal wurde die Gefahr für den Verbraucher immer wieder ausgeschlossen. Dennoch eignet sich das gefürchtete Reizwort "Dioxin" besser als jedes andere, um von wesentlich gravierenderen Problemen wie dem weltweiten Ernährungsnotstand abzulenken. Ganz sicher jedoch wird auf diese Weise gleichzeitig auch von der eigentlichen, für den Menschen höchst riskanten Dauerbelastung mit 5020 sogenannten Dioxinen, die mit der Industrialisierung einhergeht und wohl nicht zu vermeiden ist, immer wieder erfolgreich abgelenkt.


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Anmerkungen:

[1] siehe Internet: www.chemievorlesung.
uni-kiel.de/1992_umweltbelastung/dioxin5.htm

[2] TWI (= Tolerable Weekly Intake) Von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bzw. seinerzeit noch vom "Wissenschaftlichen Ausschuß Lebensmittel SCF" der EU wurde 2001 eine tolerierbare Aufnahme für Dioxine und -PCB von 14 pg WHO-TEQ/kg Körpergewicht und Woche (TWI) festgelegt. Diese tolerierbare bzw. zulässige wöchentliche Aufnahmemenge (TWI; Tolerable Weekly Intake) ist die Menge eines beliebigen Stoffes, der über die gesamte Lebenszeit pro Woche aufgenommen werden kann, ohne spürbare Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher zu haben.

[3] ADI (= Acceptable Daily Intake) - Gesundheitsgrenzwert Er gibt die Menge eines Stoffes an, die nach aktuellem Kenntnisstand bei lebenslanger täglicher Aufnahme als für den Menschen unschädlich gilt. Die Abkürzung stammt vom englischen Acceptable Daily Intake, der täglichen duldbaren Aufnahmemenge. Der ADI-Wert wird für jedes Pflanzenschutzmittel bzw. Umweltgift separat festgelegt.

2. März 2011