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WIRTSCHAFT/8359: Märkte und Finanzen - 16.01.2020 (SB)


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Kohlekraftwerksbetreiber erwartet Milliardenentschädigung

Die Betreiber von Braun- und Steinkohlekraftwerken in West- und Ostdeutschland können als Gegenleistung für den von der Bundesregierung beschlossenen Kohleausstieg mit einer Entschädigung von 2,6 bzw. 1,75 Milliarden Euro rechnen. Je nach Stillegungszeitpunkt verteilen sich die Beträge auf rund 15 Jahre. Die Bundesländer und Regionen, die bislang von der überaus klimaschädlichen Kohleverstromung profitiert haben, sollen zusammen rund 40 Milliarden Euro an sogenannter Strukturhilfe bekommen. Die Branchenbeschäftigten werden ein Anpassungsgeld bis 2043 bekommen, um bei einem Arbeitsplatzverlust die Zeit bis zur Frühverrentung brücken zu können. Von der entsprechenden Einigung vom Bund und den betroffenen Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg aus der Nacht auf Donnerstag berichtete Bundeswirtschaftsminister Altmaier. Demnach soll noch im Januar ein Gesetz zum Kohleausstieg auf den Weg gebracht werden. Die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" der Bundesregierung hatte für den Kohleausstieg bis 2038 plädiert. Im Verlauf der Jahre sollten Zielvorgaben und Fortschritte dreimal überprüft werden. Die Bundesregierung will die Überprüfung 2026 und 2029 vornehmen. Gegebenenfalls könnte das letzte Kohlekraftwerk 2035 abgeschaltet werden. Der erste Kraftwerksblock soll Ende dieses Jahres vom Netz gehen. Weitere sechs besonders emissionsintensive Blöcke von RWE sollen bis Ende 2022 folgen, ebenso eine Brikettfabrik des Unternehmens. Das neue Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen soll noch in Betrieb genommen werden. Am Braunkohletagebau Garzweiler werden weiterhin Dörfer abgebaggert, aber der Hambacher Forst soll stehenbleiben.

16. Januar 2020


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