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SOZIALES/8239: Arbeit, Soziales und Familie - 05.09.2019 (SB)


VOM TAGE


Staatlicher Unterhaltsvorschuß wird meist nicht zurückgezahlt

Wenn der Staat getrennt lebenden Elternteilen einen Unterhaltsvorschuß zahlt, bekommt er das Geld in 61 Prozent der Fälle nicht mehr zurück, weil die Betroffenen zur Zahlung nicht imstande sind. In 26 Prozent verfügen die Betroffenen über ein Einkommen, welches ihnen erlaubt, den Unterhaltsvorschuß zurückzuzahlen, sie tun es aber nicht oder nur unvollständig. Die aktuellen Zahlen stellte Bundesfamilienministerin Giffey vor. 2018 versorgte der Staat über den Unterhaltsvorschuß bundesweit rund 806.000 Kinder und Jugendliche mit einem alleinerziehenden Elternteil, der vom anderen Elternteil keine Unterstützung erhält.

5. September 2019


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