Schattenblick → INFOPOOL → NACHRICHTEN → VOM TAGE


SONSTIGES/8455: Tragisches und Kurioses - 08.05.2020 (SB)


VOM TAGE


Keine kostenlosen Masken für Hartz IV-Empfänger

In Essen hat diese Woche das Landessozialgericht entschieden, daß Hartz-IV-Bezieher auch während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf kostenlose Schutzmasken haben. Laut WDR1 hatte ein Kläger aus Gelsenkirchen in einem Eilantrag gefordert, daß das Jobcenter 349 Euro für die Anschaffung solcher Masken auszahlt oder diese kostenlos zur Verfügung stellt.

Die Richter erklärten allerdings, die Masken seien als Bestandteil der Bekleidung anzusehen. Außerdem seien sie nur in bestimmten Situationen zu tragen. Sie könnten auch durch Schals oder andere Tücher ersetzt werden, die keinen außergewöhnlichen finanziellen Mehraufwand darstellten. Deshalb sollen die Schutzmasken aus dem regulären Hartz-IV-Satz bezahlt werden.

8. Mai 2020


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang