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SONSTIGES/8394: Tragisches und Kurioses - 08.03.2020 (SB)


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Gefahrloses Wandern im Wald ist zuviel verlangt

Wer im Wald wandert, tut das auf eigene Gefahr. Das gilt auch für offizielle Wanderwege. Mit dem Entscheid wies das Landgericht in Magdeburg die Schmerzensgeldklage eines Mannes zurück, der im Sommer 2018 auf dem Harzer Hexenstieg bei Thale von einem umstürzenden Baum getroffen und schwer verletzt worden war. Seitdem ist der Kläger gelähmt. Von der Gemeinde wollte er ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro einklagen. Nach seiner Darstellung war der Baum sichtbar abgestorben und hätte gefällt werden müssen.

Laut MDR Sachsen-Anhalt sahen die Richter der 10. Zivilkammer in Magdeburg das anders. Danach müssen Wanderer in Wäldern grundsätzlich mit den dort typischen Gefahren rechnen. Besucher könnten nicht erwarten, daß sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Sonst müßten die Verantwortlichen den Zutritt für die Öffentlichkeit sperren.

Noch ist die Entscheidung allerdings nicht rechtskräftig. Berufung beim Oberlandesgericht ist noch möglich.

8. März 2020


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