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POLITIK/8451: Aus Parlament und Gesellschaft - 03.04.2020 (SB)


VOM TAGE


Dringend benötigte Saisonarbeiter werden ins Land gelassen

Landwirte und Gemüsebauern in Deutschland benötigen bis Ende Mai rund 100.000 Saisonarbeiter und -arbeiterinnen, die in der Vergangenheit oft aus Osteuropa angereist sind. Wegen des von Bundesinnenminister Seehofer vergangene Woche im Zuge des Kampfes gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus ausgerufenen Einreiseverbots drohten Spargelernte und Felderbestellung in Gefahr zu geraten. Am Donnerstag ermöglichten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium die begrenzte, unter strengen Auflagen zu erfolgende Einreise von Saisonkräften. Im April und Mai werden jeweils 40.000 der dringend benötigten Helfer ins Land gelassen. Sie dürfen nur in Gruppen und mit dem Flugzeug anreisen. Die Bundespolizei weist ihnen die Flughäfen zu. Dort werden die Ankommenden einer Gesundheitsüberprüfung unterzogen. Im Verdachtsfall werden sie in ihr Herkunftsland zurückgeschickt. Ihren Betrieb dürfen die Saisonarbeiter zwei Wochen lang nicht verlassen. Bei der Arbeit sind Mindestabstände einzuhalten und nach Möglichkeit Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Die Unterkünfte für die Saisonarbeiter sollen maximal zur Hälfte der normalen Kapazität belegt werden. Die Arbeitgeber haben in den Unterkünften Hygienevorschriften in der jeweiligen Landessprache ihrer Beschäftigten auszulegen.

3. April 2020


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