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POLITIK/8373: Aus Parlament und Gesellschaft - 16.01.2020 (SB)


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Bundestag votiert für Zustimmungslösung bei Organentnahmen

Der Bundestag in Berlin hat am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit für den Gesetzentwurf der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und der Linke-Vorsitzenden Katja Kipping zur Organspende votiert. 432 Abgeordnete stimmten in dritter Lesung für und 200 Abgeordnete gegen die Novelle bei 37 Enthaltungen. Demnach soll auch in Zukunft eine Organentnahme zur Transplantation nur zulässig sein, wenn dem der potentielle Spender zu Lebzeiten zugestimmt hat. Aber die Bürger sollen regelmäßig auf Ämtern etwa bei der Aushändigung eines Personalausweises über die Option der Organspende informiert werden. Bei verstorbenen potentiellen Organspendern, welche sich zu Lebzeiten weder für noch wider die Organentnahme ausgesprochen haben, können die Angehörigen die entsprechende Entscheidung treffen. Die unter anderem von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte doppelte Widerspruchslösung lehnte das Parlament mit 379 gegen 292 Stimmen ab. Der Minister hatte erreichen wollen, daß jede Person als Organspenderin gilt, solange sie nicht dagegen Widerspruch eingelegt hat.

16. Januar 2020


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