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POLITIK/8245: Aus Parlament und Gesellschaft - 09.09.2019 (SB)


VOM TAGE


Deponiestandorte für schwach radioaktiven Müll in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird Ende 2021 mit dem AKW Brokdorf das dritte und letzte Atomkraftwerk stillgelegt. Dann müssen hochradioaktive Brennelemente, strahlende Anlagen und weniger kontaminiertes Material weggeschafft und gelagert werden. Für letzteres - insgesamt mehrere zehntausend Tonnen - bieten sich laut aktuellem Gutachten insgesamt vier Deponien innerhalb des Landes an. Das meldete der grüne Energieminister Jan Philipp Albrecht am Montag in Kiel. Mit Blick auf die angedachten Deponiestandorte Wiershop (Kreis Herzogtum Lauenburg), Lübeck-Niemark, Johannistal (Kreis Ostholstein) und Harrislee (Kreis Schleswig-Flensburg) sprach Albrecht von einer belastbaren Perspektive für die Deponierung im Land. Grund zur Sorge bestehe für die Bevölkerung nicht, betonte der Minister. Er erhoffe sich auch an den Standorten der Deponien eine Versachlichung der Diskussion.

Bei der Deponierung des von der Wiederverwertung ausgeschlossenen Materials sind die rechtlichen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung einzuhalten. Demnach dürfen Einzelpersonen im Umfeld der Deponien nur mit einer zusätzlichen effektiven Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr belastet werden. Die Dosis ist deutlich geringer als die vieler anderer Strahlenquellen im Alltag, kummulative Effekte können allerdings nicht ausgeschlossen werden.

9. September 2019


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