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JUSTIZ/8495: Kriminalität und Rechtsprechung - 20.05.2020 (SB)


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"Ende Gelände" im Berliner Verfassungsschutzbericht

Der Berliner Verfassungsschutz hat in seinem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht 2019 die 30 Mitglieder starke, örtliche Klimaschützer-Gruppierung von "Ende Gelände" mit Linksextremismus in Verbindung gebracht. Demnach versuchen Linksextremisten die Klima- und Anti-Kohle-Bewegung zu unterwandern, um gezielt Staatlichkeit zu diskreditieren und meist junge Klimaakteure und -akteurinnen zu vereinnahmen und zu radikalisieren. Der Landesverfassungsschutzbericht bemängelt z. B., daß sich die "Interventionistische Linke" als maßgeblichen Bestandteil von "Ende Gelände" ansieht. Die Initiative wiederum hat dem Verfassungsschutz zufolge wiederholt bei Aktionen des zivilen Ungehorsams Gewaltanwendung mindestens billigend in Kauf genommen.

Der Umweltpolitiker Georg Kössler von den Grünen bezeichnete die Einschätzung des sozialdemokratischen Innensenators Andreas Geisel als falsch und erklärte, "Ende Gelände" komme aus der Mitte der Bevölkerung. Die Aktionen der Bewegung für Klimaschutz und gegen Kohle genössen einen großen Rückhalt. Das Aktionsbündnis selbst verwies am Dienstagabend darauf, daß es im Zusammenhang mit den Massenaktionen von "Ende Gelände" in der Vergangenheit keine rechtskräftigen Verurteilungen gegeben hat. "Ende Gelände" hat wiederholt mit der Besetzung von Kohletagebauten ihre Forderung nach einem beschleunigten Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung unterstrichen.

20. Mai 2020


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