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JUSTIZ/8490: Kriminalität und Rechtsprechung - 15.05.2020 (SB)


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BVerfG weist Beschwerden gegen Corona-Politik ab

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Pandemiepolitik der Bundesregierung und der Länder zurückgewiesen. Die eine der beiden am Donnerstag bekanntgegebenen Entscheidungen betrifft eine Beschwerde gegen die Lockerung von Schutzmaßnahmen und die andere gegen deren Beibehaltung. Ein 65jähriger Beschwerdeführer wollte aus Sorge um seine Gesundheit und sein Leben erreichen, daß Bund und Länder die beschlossenen Lockerungen der Coronavirus-Maßnahmen wieder zurücknehmen. Zum Beispiel sollten Grundschulen noch nicht wieder geöffnet werden. Der andere Beschwerdeführer zielte darauf ab, daß in Bayern die Einschränkungen für Menschen unter 60 Jahren weiter aufgehoben werden. Die Verfassungsrichter räumten ein, daß die vollständige soziale Isolation der gesamten Bevölkerung den besten Schutz vor einer Corona-Infektion bieten könnte. Doch würde der Staat seine Schutzpflichten mit weniger strengen Maßnahmen, die unter anderem die im Grundgesetz geschützten Freiheiten berücksichtigen, nicht verletzen. Die Verfassungsbeschwerde trägt von daher weder dem Gestaltungsspielraum des Staates Rechnung noch der Vorhersagekraft wissenschaftlicher Stellungnahmen. Auf der anderen Seite darf der Staat vermutlich gesünderen und weniger gefährdeten Menschen in gewissem Umfang Freiheitsbeschränkungen abverlangen, um stärker gefährdeten Menschen ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Freiheit zu ermöglichen, so daß sich diese nicht über längere Zeit vollständig aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückziehen müssen.

15. Mai 2020


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